Schwander Pirmin · Nationalrat · 2008-03-11
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-11
Wortprotokoll
Bei diesen Vorlagen geht es darum, das Verbandsbeschwerderecht einzuschränken, wie bei [PAGE 215] dieser Volksinitiative, oder es ganz abzuschaffen, wie z. B. bei der parlamentarischen Initiative Schibli. Die SVP-Fraktion stimmt allen Vorlagen zu, welche missbräuchliche Verfahren verhindern, Verfahren beschleunigen sowie Richt- und Schwellenwerte in der Umweltgesetzgebung den realen Gegebenheiten anpassen.
Bekanntlich stösst das Verbandsbeschwerderecht seit der Einführung in den Sechzigerjahren immer wieder auf Kritik. Und warum stösst es auf Kritik? Weil es rechtlich nur für bestimmte ideelle Organisationen und Verbände eine Beschwerdemöglichkeit eröffnet oder, anders gesagt, weil es nur bestimmten ideellen Organisationen und Verbänden das Recht gibt zu prozessieren. Es wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, das Verbandsbeschwerderecht dehne lediglich die Legitimation zur Ergreifung eines bestehenden Rechtsmittels auf bestimmte ideelle Organisationen aus. De jure mag das stimmen, de facto sieht die Situation ganz anders aus. Wer an solchen Verfahren schon teilgenommen hat, weiss, wie den rein ideellen Vorstellungen mit Verzögerungsdrohungen und Verzögerungsdruck zum Durchbruch verholfen werden soll bzw. wird.
Die SVP vertritt klar die Meinung, dass der Schutz der Landschaft, der Umwelt, der Kultur, der Kulturgüter usw. allein zu den Aufgaben der rechtsanwendenden Behörden zählt. Es geht nicht an, die Verbandsbeschwerde damit zu begründen, dass die Behörden nicht selten selbst unter erheblichem politischem, wirtschaftlichem und persönlichem Druck stünden. Es wird weiter auch gesagt, es komme hinzu, dass z. B. ein einzelner Eingriff in die Landschaft für sich allein betrachtet häufig nicht stark ins Gewicht falle und auch aus diesem Grund von den rechtsanwendenden Behörden vernachlässigt werde. Da fragen wir uns schon, was für eine Vorstellung die Verteidiger des Verbandsbeschwerderechtes von unseren Behörden haben. Offensichtlich sind unsere Behörden nicht in der Lage, Recht durchzusetzen. Aber dann stellt sich eine weitere Frage: Wenn dem so ist bzw. wäre, warum müssten wir dann nicht auf anderen Rechtsgebieten auch sogenannte parapolitische Gremien und Behörden zur Überprüfung der rechtsanwendenden Behörden schaffen und aufstellen?
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb klar, dem Volk die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, und vor allem auch, der parlamentarischen Initiative Schibli Folge zu geben, weil wir keine zusätzlichen Kontrollorgane neben unseren Behörden brauchen, weil es Aufgabe und Pflicht unserer Behörden ist, das materielle Recht - das materielle Recht! - von allem Anfang an durchzusetzen. Es geht hier nicht darum, das materielle Recht infrage zu stellen. Es geht darum, dass unsere Behörden das materielle Recht durchsetzen. Weiter wollen wir keine unnötigen Verzögerungen erdulden, die eben in der Praxis tatsächlich stattfinden, auch wenn ein grosser Teil der Verfahren nicht ans Bundesgericht gelangt. Wir beantragen auch, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, weil wir keinen ideellen Partikularinteressen zum Durchbruch verhelfen wollen und weil wir keine Gelder mit trölerischen Anliegen erpressen lassen wollen.