Wyss Brigit · Nationalrat · 2008-03-11
Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Schibli "Verbandsbeschwerderecht. Hemmschuh" keine Folge zu geben.
Die Kommission für Rechtsfragen beschloss am 13. Januar 2005, die Vorprüfung der vorliegenden Initiative zu sistieren, weil die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates bereits an der Arbeit war mit der Beratung der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans "Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes". Diese Arbeiten sind nun abgeschlossen, und die gesetzlichen Änderungen sind seit dem 1. Juli 2007 in Kraft. Diese Anpassungen als Folge der Initiative Hofmann Hans erachtet eine Mehrheit der Kommission als genügend; sie lehnt deshalb die Initiative Schibli als zu weitgehend ab.
Grundsätzlich wird das Verbandsbeschwerderecht als geeignetes Instrument angesehen, um den Anliegen des Natur-, Umwelt- und Heimatschutzes die nötige Nachachtung zu verschaffen. Der effiziente Vollzug der entsprechenden Gesetzgebung ist im Interesse aller. Es wurde dementsprechend darauf hingewiesen, dass hinter den beschwerdeberechtigten Organisationen beträchtliche Teile der Bevölkerung stehen und dass Umwelt- und Klimaschutz in Zukunft von allergrösster Bedeutung sein werden. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Einsprachen und Beschwerden der Natur- und Umweltschutzorganisationen einen verschwindend kleinen Teil aller Einsprachen und Beschwerden ausmachen, rund ein Prozent. Ausserdem sind die Einsprachen der Organisationen gegenüber den Einsprachen von Privatpersonen viel erfolgreicher, was als Beweis dafür angesehen wird, dass das Instrument sorgfältig eingesetzt wird.
Die Zusammenarbeit mit den Natur- und Umweltschutzorganisationen wurde anhand mehrerer Projekte als gut bezeichnet; vor allem der frühzeitige Einbezug aller Interessierten führe zu guten, einvernehmlichen Lösungen. Demgegenüber wurde die rein egoistische Verwendung der Einsprachemöglichkeit durch Private als wesentliches Verzögerungsmoment geortet. Allerdings wurde auch moniert, dass der Bauherr selber die Verantwortung dafür zu tragen habe, weil er materielles Recht verletze. [PAGE 211]
Zusammenfassend kam die Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass erstens das Verbandsbeschwerderecht ein geeignetes und effizientes Instrument sei, um den Vollzug der Natur-, Umwelt- und Heimatschutzgesetzgebung zu verbessern, und dass zweitens durch die Gesetzes- und Verordnungsrevision im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans die nötigen Anpassungen stattgefunden hätten.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative Schibli keine Folge zu geben.