Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2008-03-11
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Rund um die vorliegende Volksinitiative wird ein verfahrensrechtlicher Eiertanz von beachtlichem Ausmass aufgeführt. Kaum ein inhaltlich so klar eingegrenzter und überblickbarer Sachbereich wurde je in den Kommissionen, aber auch im Plenum derart intensiv in all seinen Facetten diskutiert wie eben das Verbandsbeschwerderecht: die parlamentarische Initiative Hofmann Hans, die Frage eines direkten oder indirekten Gegenvorschlages, parlamentarische Initiativen, Motionen usw. sonder Zahl - immer rund um dieses Verbandsbeschwerderecht. Das Zwischenergebnis steht fest. Es sind die Gesetzesänderungen, die im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans beschlossen worden sind. Sie bedeuten viele Einschränkungen, aber auch Präzisierungen des Verbandsbeschwerderechtes. Dafür gab es in beiden Räten eine Mehrheit. Diese Revisionen sind seit Mitte 2007 in Kraft. Die Verordnung dazu ist in der Vernehmlassung. Alle Anträge, die weiter gingen als die beschlossenen Änderungen, wurden abgelehnt, auch sogenannte Brücken zur Volksinitiative der FDP. Stehen wir doch zu unseren Beschlüssen.
Die Volksinitiative als solche hingegen gab kaum zu reden. Warum? Es ist eigentlich allen sonnenklar, dass die Initiative aus rechtlichen, sachlichen und politischen Gründen nicht angenommen werden kann. Eigentlich sind viele erstaunt, dass ein derart fragwürdiger Vorschlag ausgerechnet von der einst staatstragenden FDP kommt - ursprünglich zwar nur von der FDP Zürich, die sich offenbar in einem Konkurrenzkampf mit der SVP rechts aussen zu profilieren versucht. Kein Wunder, dass die FDP Schweiz die Initiative nur widerwillig und halbherzig unterstützt und wichtige Exponentinnen und Exponenten sie trotz enormen parteiinternen Drucks klar ablehnen. Auch in der Kommission wurde die Volksinitiative von den FDP-Vertretern nicht unterstützt. Unabhängig von allen verfahrensrechtlichen Schlenkern empfiehlt der Ständerat Volk und Ständen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Ein Rückweisungsantrag wurde im Ständerat ebenfalls abgelehnt. Mit diesem sollte ein neuer indirekter Gegenvorschlag konstruiert werden.
Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen folgt dem Ständerat. Die SP-Fraktion bittet Sie, ein Gleiches zu tun.
Heute oder morgen gibt es nur einen wesentlichen Entscheid zu fällen, nämlich jenen, ob wir die Volksinitiative unterstützen oder zur Ablehnung empfehlen wollen. Auf diese eine, entscheidende Frage gibt es nur eine vernünftige Antwort, nämlich Nein. Wir wollen sie nicht unterstützen und empfehlen sie zur Ablehnung. Ich nenne dafür vier Gründe:
1. Die Initiative ist unredlich. Sie thematisiert zwar das Verbandsbeschwerderecht, meint und trifft aber den Umweltschutz. Ein Angriff auf den Umweltschutz und das Umweltrecht ist hingegen in Zeiten des Klimawandels unpopulär und auch chancenlos, zu Recht. Also versucht man es mit dem Verbandsbeschwerderecht, mit dem VCS als Prügelknaben oder -mädchen - dies, obwohl der VCS unter allen Umweltverbänden mit Sicherheit am wenigsten betroffen sein wird. Im Wohngebiet finden sich nämlich problemlos private Beschwerdeführerinnen und -führer, und diese klammert die Volksinitiative wohlweislich aus. Davon wäre nämlich ganz wesentlich die FDP-Klientel der Hauseigentümer betroffen. Also Hände weg davon! Ein Lehrbeispiel dafür, dass ich nicht Theorien erzähle, sondern dass es effektiv so ist, ist der Fall des Stadions in Zürich.
2. Die Initiative ist populistisch, weil sie nämlich die Demokratie über die rechtsstaatlichen Kritiken stellt - pure SVP-Ideologie also, die sonst von der FDP zu Recht kritisiert wird. Es ist uns doch eigentlich klar: Demokratie und Rechtsstaat sind gleichwertig, sie bedingen sich gegenseitig. Das eine ist ohne das andere nicht möglich.
3. Die Initiative ist unklar. Sie spricht von Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden, die auf Volksabstimmungen oder Parlamentsentscheiden beruhen. Wörtlich ausgelegt sind dies alle Projekte, denn alle beruhen - hoffentlich - auf demokratischen Abläufen; aber alle Projekte sind offensichtlich nicht gemeint. Völlig unklar ist, wo denn die Abgrenzung zwischen den Projekten, die dieser Initiative unterstehen, und den übrigen liegen soll. Das hat noch niemand klargemacht, am allerwenigsten Herr Ivo Hangartner, der erklärt, die Initiative sei direkt anwendbar.
4. Die Initiative schafft innerhalb der Schweiz ungleiches Recht. Wenn die Initiative nicht für alle Projekte gilt, dann ist es doch so, dass für einen bestimmten Sachverhalt in einem Kanton das Parlament zuständig ist, in einem anderen aber die Exekutive; im einen Kanton ist das Verbandsbeschwerderecht gewährleistet, im anderen ausgeschlossen. Während wir im Zivil- und im Strafprozessrecht endlich eine Vereinheitlichung des Verfahrensrechtes beschliessen werden, will die Initiative im öffentlichen Recht differenzieren. Das ist ein spezieller Föderalismus, ein spezielles Verständnis von unserem Staatsaufbau, das wir nicht teilen können.
Es spricht bei nüchterner Betrachtung alles gegen und nichts für die Volksinitiative. Ich bitte Sie also, dem Ständerat und der Kommission für Rechtsfragen zu folgen, und danke Ihnen dafür.