preparatory:AB 87222
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Mit meinem Antrag will ich eine Ergänzung streichen, die in der Praxis zu vielen Abgrenzungsschwierigkeiten führen wird, wenn sie so beschlossen wird, wie das vorgesehen ist. Nach dem Willen der Mehrheit dürfen die Sicherheitsorgane der Transportunternehmungen die zuständigen Stellen nur so weit unterstützen, als sich Verstösse "auf die Sicherheit der Reisenden, der Angestellten, der transportierten Güter, der Infrastruktur oder der Fahrzeuge oder auf den ordnungsgemässen Betrieb auswirken können". Dieser Passus umschreibt die zentrale Aufgabe der Sicherheitsorgane. Diese haben mit dieser Aufgabe genug zu tun und werden sich sicher nicht um zusätzliche, andere Aufgaben reissen.
Aber diese Bestimmung ist absolut wirklichkeitsfremd. Erwartet man, dass die Sicherheitsleute, wenn sie mit einer Straftat konfrontiert sind, jedes Mal ein Rechtsgutachten zur Frage bestellen, ob das in ihren Aufgabenbereich fällt oder nicht? Es gibt eben Abgrenzungsprobleme. Kluge Juristen haben mir gesagt, wenn jemand in einem Zug zum Beispiel mit einer Waffe herumfuchtle, sei die Sicherheit der Reisenden gefährdet und die Sicherheitsorgane dürften eingreifen. Was ist aber, wenn diese Person ganz ruhig am geöffneten Fenster sitzt und mit ihrem Gewehr zum Beispiel auf Bauern schiesst, die auf den Feldern arbeiten? Da ist weder die Sicherheit der Reisenden noch die der Angestellten gefährdet. Es ist eben so, dass die normale Polizei im Zug nicht anwesend ist und auch nicht eingreifen kann. Dann ist es doch [PAGE 185] sinnvoll, dass die Sicherheitsorgane auch als Sicherheitsorgane auftreten.
Es scheint mir hier ein Fall vorzuliegen, wie wir ihn in der Politik oft haben: Aus lauter Besorgnis über die juristisch korrekte Regelung wird das Ziel des ganzen Rechtes vergessen. Das Ziel des Rechtsstaates, wie es schon die grossen Denker der Aufklärung formuliert haben, ist es nämlich, Leben, Freiheit und Eigentum der Bürger zu schützen. Diese werden nicht geschützt, wenn wir den Organen des Staates da, wo sie im Augenblick handeln müssen, auslegungsbedürftige Vorschriften auferlegen. Die Sicherheitsorgane handeln im wirklichen Leben, sie diskutieren nicht in einem juristischen Seminar. Wir gestalten das Recht manchmal so perfekt aus, dass es nicht mehr durchsetzbar ist und nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Man wird mir jetzt entgegenhalten, die Bürger müssten vor der Willkür der Sicherheitsorgane geschützt werden. Aber erstens haben die Sicherheitsorgane mit ihren primären Aufgaben genug zu tun - ich habe das schon oft gesagt: Sie werden nur dort eingreifen, wo die Sache so offensichtlich ist, dass sie es vernünftigerweise tun müssen. Da sorgen die realen Gegebenheiten besser als alle juristischen Spitzfindigkeiten dafür, dass nicht überbordet wird. Zweitens gilt es, eine ganz einfache Frage zu beantworten: Fürchten sich die Menschen vor den Sicherheitsorganen oder vor den Gesetzesbrechern?
Wenn Sie meinen, dass sich die Menschen mehr vor den Sicherheitsorganen fürchten, dann können Sie meinen Antrag ruhig ablehnen; sind Sie aber anderer Ansicht, sollten Sie meinem Antrag zustimmen.