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Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-11

Wortprotokoll

In Artikel 34 geht es um die Finanzhilfen des Bundes. In Absatz 1 heisst es: "Bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Unternehmens kann der Bund der Gläubigerin gegenüber eine Garantie abgeben, wenn dies im Interesse der Besteller ist ..." Absatz 2 lautet: "Der Bund kann in besonderen Fällen, insbesondere um neuartige Lösungen zu fördern, an die Beschaffung von Fahrzeugen und an die Erstellung von Anlagen und Einrichtungen Beiträge leisten sowie unverzinsliche Darlehen gewähren." Nun schiebt die Mehrheit einen für die SVP total unverständlichen Absatz, Absatz 1bis, dazwischen, der wie folgt lautet: "Der Bund kann zur Finanzierung von Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen im Verkehrsbereich die rückzahlbaren Darlehen in bedingt rückzahlbare Darlehen umwandeln oder deren Rückzahlung sistieren."

In diesem Artikel setzen wir, wie es Herr Binder schon gesagt hat, ein total falsches Signal; demzufolge ist er für mich ein Killer-Artikel für das ganze Bundesgesetz über die Bahnreform 2. Sollte dieser Absatz 1bis im Bundesgesetz Aufnahme finden, wird die Mehrheit der SVP-Fraktion dieses Bundesgesetz, d. h. den Erlass 9, ablehnen. Weshalb? Der Bund gewährt rückzahlbare Darlehen, und in einem zweiten Schritt sollen diese jetzt in bedingt rückzahlbare Darlehen umgewandelt werden. Dies machen wir nicht zum ersten Mal. Die SVP stellte sich immer wieder gegen diese Unehrlichkeiten. Entweder gewährt der Bund rückzahlbare Darlehen, welche, wie der Name sagt, zurückbezahlt werden. Oder er gewährt gleich einen A-fonds-perdu-Beitrag, welcher eben nicht mehr gesehen wird. Denn uns wurde bestätigt, dass diese bedingt rückzahlbaren Darlehen dubiose Darlehen sind; das heisst nichts anderes, als dass sie auf Nimmerwiedersehen ausgeliehen werden. Oder haben Sie von einer Bank schon einmal einen bedingt rückzahlbaren Kredit erhalten? Ich nicht! Dieser Absatz 1bis ist nichts anderes als ein totales Entgegenkommen oder, anders gesagt, ein Bilanztrick.

Seien wir doch ehrlich: Entweder geben wir einen Überbrückungskredit, das heisst ein rückzahlbares Darlehen für eventuelle Liquiditätsengpässe, oder wir geben gleich einen A-fonds-perdu-Beitrag, was wiederum heisst, dass es eine vollständige Subventionierung ist.

Schaffen wir Klarheit, nehmen wir bei Artikel 34 auf Seite 176 der Fahne diesen Absatz 1bis nicht auf, und stimmen wir dem Antrag der Minderheit zu!

Föhn Peter · Nationalrat · 2008-03-11 | Lexipedia | Lexipedia