Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-03-12
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-12
Wortprotokoll
Es zeichnet sich ab, dass Sie einer Verlängerung dieser Vereinbarung über subsidiäre Kredite zustimmen werden. Ich danke Ihnen zum Voraus dafür.
Zum Geschäft selber habe ich sehr wenig beizufügen; die Sprecherin und der Sprecher der Kommission haben es gründlich eingeführt. Es ist ganz eindeutig im Interesse unseres Landes mit seiner ausserordentlich starken Exportorientiertheit, dass wir stabile internationale Finanzsysteme haben. Es ist nicht nur im Interesse des Finanzplatzes, sondern im Interesse der gesamten Wirtschaft. Mit diesen stabilisierenden Krediten, die in den Neunzigerjahren zum Teil in enormem Ausmass beansprucht wurden - seither etwas weniger -, hat man eben eine verringerte Krisenanfälligkeit der Länder. Diese sind oft auch Handelspartner der Schweiz. Deshalb sollten wir weiterhin an diesen Kreditvereinbarungen teilnehmen.
Ein zweites Argument ist die Teilnahme an der Zehnergruppe: Die Zehnergruppe ist eine Gruppe von Ländern, die diese Allgemeinen Kreditvereinbarungen unterstützen. In dieser Zehnergruppe ist ein Gremium tätig, das für unseren Finanzplatz von grosser Wichtigkeit ist: das Financial Stability Forum. Diesem Forum ist die Schweiz im Jahr 2007 beigetreten. Es ist diese Organisation, die sich derzeit intensiv mit der Bankenkrise auseinandersetzt und auch die Frage stellt, ob im internationalen Bereich Massnahmen zu treffen sind und, wenn ja, welche. Nur dank der Teilnahme an den AKV können wir auch im Financial Stability Forum mitwirken.
Nun gibt es noch eine Differenz zwischen dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission. Sie besteht in der Kompetenz zur Verlängerung der AKV. Hier geht es nach Einschätzung des Bundesrates in erster Linie um eine eher administrative Frage, nämlich um die Zeitverhältnisse. Wir hinken aufgrund unserer parlamentarisch-demokratischen Verhältnisse der Zeit immer etwas hintennach, denn die Verlängerung der AKV ist auf internationalem Parkett eigentlich schon beschlossen; das ist alle fünf Jahre der Fall. Wir hinken also der Zeit etwas hintennach. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Kompetenz zur Vertragsverlängerung - genau wie bei den ordentlichen Vereinbarungen - auch beim Bundesrat zusammengeführt werden sollte; das wäre eine Vereinfachung. Das Parlament verliert damit in keiner Weise die Übersicht. Wir orientieren Sie ja jedes Jahr in einem Kapitel im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik über das internationale Finanzsystem. Wir orientieren Sie jedes Mal, wenn der Internationale Währungs- und Finanzausschuss in Washington getagt hat, zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst. Wir geben vom Eidgenössischen Finanzdepartement auch laufend Newsletters heraus. Wichtig ist insbesondere folgender Punkt: Wenn es um den AKV-Vertrag geht - das ist das Basisdokument -, dann fällt das [PAGE 233] ohnehin in die Zuständigkeit des Parlamentes; das bleibt auch so, daran soll nicht gerüttelt werden.
Wir ersuchen Sie deshalb, dieser administrativen Erleichterung zugunsten des Bundes und im Übrigen der ganzen Vorlage zuzustimmen.