Lexipedia

preparatory:AB 87301

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates unterbreitet Ihnen eine Motion zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht. Damit sollen auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, die heute aufgrund des geltenden Rechts zu verjähren drohen. Aktueller Anlass für die Motion waren zwei parlamentarische Initiativen und eine Petition, die die Kommission anlässlich der Sitzung vom 11. Oktober 2007 beraten hat.

Frau Heim verlangte mit einer parlamentarischen Initiative die Verlängerung der Verjährungsfristen im OR mit Blick auf Spätschäden aufgrund von gesundheitsschädigenden Stoffen wie Asbest, aber zum Beispiel auch bei Baumängeln. Herr Leutenegger verlangte mit einer ähnlich gelagerten Initiative explizit eine Verlängerung der Verjährungsfristen im Hinblick auf die Sicherstellung der Schadenersatzansprüche von Asbestopfern. Und eine Petition wiederum, die Petition von Ursi und Jürg Schreiber, verlangte eine Verlängerung der Verjährungsfristen für Asbestopfer.

Die Kommission für Rechtsfragen hat sich aufgrund dieser drei Geschäfte ausführlich mit der geltenden Rechtslage auseinandergesetzt. Heute ist die Verjährung für Schädigungen nach einer unerlaubten Handlung im OR wie folgt geregelt: Die absolute Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre nach dem schädigenden Ereignis und die relative Verjährungsfrist 1 Jahr nach Kenntnis. Das kann nun zur Folge haben, dass ein Anspruch auf Schadenersatz verjährt ist, bevor das Opfer überhaupt vom schädigenden Ereignis bzw. von den Folgen Kenntnis erhalten hat. Das ist sehr stossend und wird von den betroffenen Personen kaum verstanden, und es ist auch kaum zu verstehen. Denn der Schaden kann gerade bei Spätschäden lange nach der Verjährungsfrist eintreten. Das hat vor allem auch für die Opfer von Asbest ganz gravierende Folgen. Das war ja vor allem auch Anlass für die parlamentarischen Initiativen und die Petition, die in der Kommission für Rechtsfragen diskutiert worden sind.

Aber auch die relative Frist von einem Jahr erweist sich häufig als zu kurz, weil sich zum Beispiel Vergleichsverhandlungen in die Länge ziehen können. Plötzlich führt das zum Verpassen der Frist, was dann zu einer Verwirkung der Ansprüche führt. Für die Kommission für Rechtsfragen war deshalb der Handlungsbedarf unbestritten. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass neben dem OR etliche Spezialgesetze besondere und vor allem auch längere Verjährungsfristen kennen. Eine absolute Frist von 30 Jahren und eine relative Frist von 3 Jahren kennen zum Beispiel das Kernenergiehaftpflichtgesetz, das Gentechnikgesetz und das Strahlenschutzgesetz.

Um den Handlungsbedarf auch konkret abzuschätzen, liess sich die Kommission für Rechtsfragen über den Stand der Arbeiten am Haftpflichtrecht orientieren. Wie Sie wissen, wurden 1988 die Arbeiten an der Gesamtrevision des Haftpflichtrechts aufgenommen. Ein Ziel der Arbeiten war unter anderem die Vereinheitlichung der Verjährungsfristen. Im Jahr 2000 ging dann der Expertenentwurf Widmer und Wessner in die Vernehmlassung. Er beinhaltete eine relative Verjährungsfrist von 3 Jahren und eine absolute Frist von 20 Jahren. In der Vernehmlassung waren die Reaktionen sehr unterschiedlich. Der Bundesrat beschloss dann, die Revision des Haftpflichtrechts nicht in das Gesetzgebungsprogramm 2004 bis 2007 aufzunehmen. In der Kommission wies das Bundesamt für Justiz darauf hin, dass die Revision des Haftpflichtrechts in das Gesetzgebungsprogramm 2008 bis 2011 aufgenommen werden solle. Wie die Regelung im Einzelnen aussehen wird, wurde offen gelassen. Aufgrund dessen hat die Kommission dann beschlossen, die Gesetzgebungsarbeiten nicht mit parlamentarischen Initiativen selber an die Hand zu nehmen, die Beratungen zu sistieren und gleichzeitig den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, die Arbeiten voranzutreiben. Die Kommission für Rechtsfragen hat mit 13 gegen 5 Stimmen im Fall der parlamentarischen Initiative Leutenegger Filippo und mit 12 gegen 10 Stimmen im Fall der parlamentarischen Initiative Heim Bea beschlossen, die entsprechenden Beratungen zu sistieren und die vorliegende Motion einzureichen.

Mittlerweile, am 27. November 2007, hat der Bundesrat die Motion behandelt und die Annahme beantragt. Dafür möchte ich Ihnen, Frau Bundesrätin, auch im Namen der Kommission danken. Die Folge ist nun, dass die Motion angenommen wird, wenn es keine Opposition dagegen gibt. Damit ist zugleich - das möchte ich auch zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten - das Anliegen der Petition behandelt und erledigt. Die parlamentarischen Initiativen Heim Bea und Leutenegger Filippo bleiben sistiert. Falls es zu weiteren Verzögerungen kommen sollte, haben wir dann ein geeignetes Instrument in der Hand, um die Gesetzgebungsarbeiten zu beschleunigen.

Ich bitte Sie, in diesem Sinne der Motion der Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen.