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Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12

Wortprotokoll

Beim vorliegenden Bundesbeschluss geht es um die definitive Einführung von biometrischen Reisepässen, bei denen in Zukunft das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden sollen.

Der Schweizer Pass wird heute weltweit als Nachweis des Schweizer Bürgerrechts anerkannt. Nach den Terroranschlägen in New York und Madrid beschlossen verschiedene Staaten Massnahmen, um die Sicherheit der Reisepässe zu erhöhen. So verlangen die USA neu für eine visumfreie Einreise ein digitales Gesichtsbild, das auf einem Chip gespeichert wird. Auch die Schengen-Staaten haben sich verpflichtet, biometrische Pässe mit dem Gesichtsbild einzuführen, ab Juni 2009 auch mit den Fingerabdrücken. Für die Schweiz stellen diese EU-Normen eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar.

Mit der vorliegenden Revision des Ausweisgesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit ab Mitte 2009 auf allen Schweizer Pässen und ID auch das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden können. Zudem sollen diese Daten auf einem zentralen Informationssystem gespeichert werden.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich an zwei Sitzungen eingehend mit dem Beschluss befasst. Fünf Punkte gaben vor allem Anlass zu Diskussionen: die Aufhebung der herkömmlichen ID, die Einführung der elektronischen Identität, die Sicherheit der Daten bezüglich Datenschutz, die Schaffung einer zentralen Datenbank und die Gebühren. Die Kommission beschloss mit 24 zu 1 Stimmen Eintreten.

Wir beantragen verschiedene Änderungen; die erste betrifft einmal die Beibehaltung der heutigen, nichtbiometrischen Identitätskarte. Mit 23 zu 2 Stimmen hat sich unsere Kommission klar für deren Beibehaltung ausgesprochen. Die bisherige ID genügt den Bedürfnissen weiter Bevölkerungskreise. Nur 7 Prozent pro Jahr bestellen den biometrischen Reisepass. Viele Schweizerinnen und Schweizer werden selten oder nie in die USA reisen und brauchen die heutige ID vor allem zur Identifizierung, d. h. als persönlichen Ausweis am Bankschalter, Postschalter, Bahnschalter. Ich glaube, wir müssen hier verhältnismässig handeln und diesem Teil der Bevölkerung auch erlauben, nur eine kostengünstige ID zu kaufen. Mit 15 zu 10 Stimmen beschloss die SPK weiter, dass man es den Kantonen freistellen sollte, ob die herkömmliche, die gewöhnliche ID auch bei der Wohnsitzgemeinde bestellt werden kann.

Die zweite Änderung betrifft die Einführung der elektronischen Identität. Neu beantragt die Kommission bei Artikel 2 Absatz 2quater einstimmig, dass der Ausweis auch elektronische Identitäten für Authentisierungs-, Signatur- und Verschlüsselungsfunktionen enthalten kann. Das ist in der heutigen virtuellen Welt ein Anliegen der Industrie, aber auch der Klein- und Mittelbetriebe und wurde in verschiedenen anderen Ländern bereits eingeführt.

Zu den verschiedenen Minderheitsanträgen werde ich im Rahmen der Detailberatung Stellung nehmen.

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission dem Entwurf mit unseren Änderungen mit 17 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

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