Noser Ruedi · Nationalrat · 2008-03-13
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Ich freue mich, von Herrn Lustenberger zu hören, dass er die Initiative unterstützen wird.
Ich spreche hier natürlich als Parlamentarier, aber ich spreche auch als Vizepräsident der FDP Schweiz. Die Initiative war bereits erfolgreich. Die Umweltverbände sind bei der Handhabung des Verbandsbeschwerderechts vorsichtig geworden. In Andermatt konnte ein Grossprojekt angegangen werden, ohne dass irgendein Verband irgendeine erpresserische Forderung aufgestellt hätte. Das wäre vor der Initiative undenkbar gewesen. Die neue Verordnung, die definiert, bei welchen Vorhaben man überhaupt noch eine Verbandsbeschwerde führen kann, wird das Beschwerderecht weiter einschränken. Die parlamentarische Initiative Hofmann Hans 02.436 bringt unter anderem Transparenz und überbindet den Verbänden die Kosten, wenn sie das Verbandsbeschwerderecht missbräuchlich anwenden. All das wurde hier in diesem Ratssaal mit Mehrheiten beschlossen, wie es vor der Initiative nie der Fall war, wenn es um Abstimmungen ging. Von seinem ursprünglichen Plan, die Aarhus-Konventionen dem Parlament 2006 vorzulegen, spricht nicht einmal mehr der Bundesrat. Ich bin gespannt, ob er heute davon sprechen wird.
Allein aufgrund der Tatsache, dass die Volksinitiative schon viel bewirkt hat, müssten wir eigentlich den Initianten sehr dankbar sein. Nun ist die Frage, ob dieser verbesserte Zustand auch bestehen bliebe, wenn die Initiative zurückgezogen würde. Diese Frage muss man eindeutig und klar mit Nein beantworten. Denn damit man nicht wieder in die Zustände der Neunzigerjahre zurückfällt - der eine oder andere mag sich noch daran erinnern; es hat zum Teil Ablasshändel gegeben -, ist es wichtig, dass das aktuelle Verbandsbeschwerderecht weiter reformiert wird. Dies ist nicht nur für die Wirtschaft wichtig, sondern auch für die Umwelt. Ich widerspreche nämlich der Aussage der beiden Kommissionssprecher, das Verbandsbeschwerderecht sei gut genug, um den Anliegen der Umwelt zum Durchbruch zu verhelfen. Denn das Verbandsbeschwerderecht ist für die Umwelt nicht immer gut. Es gibt auch Dinge, die dazu führen, dass es der Umwelt schlechter geht. Ich möchte Ihnen dazu drei Punkte nennen:
1. Viele Sanierungen von Grossgebäuden in diesem Land werden nicht vorgenommen, weil die Besitzer Angst haben, dass dann, wenn sie solche Sanierungsprojekte einreichen und eine Bewilligung dafür haben, wieder eine Verbandsbeschwerde ergriffen wird und sie keine Besitzstandswahrung haben. Notabene sind diese zum Teil in den Siebzigerjahren gebauten Gebäude Energieschleudern, die damit energetisch nicht saniert werden. [PAGE 289]
In der Kommission lag ein Antrag auf eine Motion vor, gemäss der man hier eine Besitzstandswahrung vorsehen sollte. Gestatten Sie mir, aus freisinniger Sicht zu sagen: Dieser Antrag wurde, mit einer sehr seltsamen Mehrheit, leider abgelehnt. Herr Bundesrat Leuenberger, das wäre doch eine Idee, um die Kyoto-Ziele zu erreichen: den bestehenden grossen Einkaufszentren eine Chance zu geben, in den nächsten fünf Jahren ihre Gebäude sofort zu erneuern und energetisch zu sanieren, unter Ausschluss von Beschwerden. Dann würden wir vielleicht die Kyoto-Ziele auch etwas besser erreichen.
2. Wenn die Billig-Discounter in der Schweiz nicht bauen dürfen und dafür Tausende und Abertausende von Konsumenten jeden Samstag mit dem Auto nach Deutschland und Frankreich fahren, dann erweisen wir dem Umweltschutz schlicht und einfach einen Bärendienst. Notabene gibt es in Frankreich und Deutschland keine Fahrtenmodelle. Das gilt auch für den innerschweizerischen Verkehr. Selbstverständlich kann man darüber diskutieren, ob es in Luzern eine Ikea braucht oder nicht. Aber ich gebe es Ihnen schriftlich: Solange es keine gibt, fahren die Luzerner einfach nach Spreitenbach.
3. Hat ein Verband einmal das Recht zur Verbandsbeschwerde und irgendjemand - das hat Herr Marti vorhin richtig gesagt: Wir sind in einem Rechtsstaat - hat das Gefühl, dieser Verband nutze das Recht nicht rechtmässig, dann gibt es heute keine tauglichen Mittel, um gegen diesen Verband vorzugehen. Es ist wichtig, dass in der aktuellen Überarbeitung der Gesetzgebung auch die Möglichkeit des Missbrauchs weiter eingeschränkt wird, und zwar bis dahin, dass man einem Verband das Beschwerderecht auch entziehen kann. Vielleicht wäre es eine bessere Lösung gewesen als eine nationale Initiative, wenn das Gesetz diese Möglichkeit überhaupt vorsehen würde.
Sie sehen also, es gibt auch im Interesse der Umwelt gute Gründe, das Verbandsbeschwerderecht weiter zu reformieren. Wir bitten den Ständerat, nun schleunigst an die Arbeit zu gehen. Wenn man den Kommissionssprecher der CVP-Fraktion gehört hat, wenn man vorhin Herrn Lustenberger gehört hat und wenn man noch bedenkt, dass ja der CVP-Präsident selbst geholfen hat, Unterschriften zu sammeln, müsste es eigentlich einfach sein, heute den Druck auf diese Reformen aufrechtzuerhalten. Vor den Wahlen gab es ja eine bürgerliche CVP, heute werden wir sehen, ob es auch nach den Wahlen noch eine bürgerliche CVP gibt; ich hoffe darauf. Wir von der FDP-Fraktion werden die Volksinitiative zur Annahme empfehlen. Einige wollen mit dieser Empfehlung aber auch klar zum Ausdruck bringen, dass der Ständerat nun schleunigst mit dem Gegenvorschlag vorwärtsmachen soll.