Teuscher Franziska · Nationalrat · 2008-03-13
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Die FDP hat bei den letzten Wahlen auf die Initiative des Zürcher Freisinns gegen das Verbandsbeschwerderecht gesetzt und die Wahlen auch in Zürich verloren. Wir Grünen haben bei den letzten Wahlen auf die Klima-Initiative gesetzt und die Wahlen auch in Zürich gewonnen.
Dies erstaunt mich persönlich nicht. Der Bevölkerung bereitet der Klimawandel Sorge, Umweltthemen beschäftigen die Leute stark. Wer sich in dieser Situation hinter eine Initiative stellt, die den Umweltschutz schwächen will, setzt auf die falsche Karte. Im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht wurde - auch in der Debatte der letzten Tage - viel Unsinn erzählt. Der Titel der Initiative suggeriert es: "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik". Immer wieder wurde behauptet, die Umweltorganisationen würden eine Verhinderungspolitik betreiben und so das Wachstum behindern. Ich erinnere mich auch an die Fantasiezahl von 25 Milliarden Franken, die laut einem Professor einer angesehenen Hochschule in der Ostschweiz wegen der Verbandsbeschwerde angeblich nicht verbaut werden können. Diese Zahl nannte der Professor ins Blaue hinaus; als Nachfragen der Medien kamen, konnte er sie nicht belegen.
Schauen wir aber einmal Zahlen an, die belegt sind: Jede Sekunde wird in der Schweiz ein Quadratmeter Boden versiegelt - trotz Verbandsbeschwerderecht. Die Schweiz hat in den letzten Jahren Wachstumsraten von weit über 2 Prozent erzielt - trotz Verbandsbeschwerderecht. 2007 sind in der Stadt Zürich 2247 Wohnungen neu erstellt worden, rund ein [PAGE 286] Drittel mehr als im Vorjahr. Das waren so viele wie seit 40 Jahren nicht mehr - trotz Verbandsbeschwerderecht. Basel, Bern und Genf haben neue Fussballstadien gebaut - trotz Verbandsbeschwerderecht; ich kann ja nachvollziehen, dass gewisse Zürcher in dieser Situation einen Stadionkomplex haben.
Die Verbandsbeschwerde kann kein einziges Projekt verhindern. Wenn ein Projekt nicht realisiert wird, hat das seinen Grund darin, dass es geltendes Umwelt- und Baurecht missachtet oder nicht rentabel betrieben werden kann. Auch der Vorwurf, die Verbandsbeschwerde würde die Bauprojekte verzögern, ist völlig haltlos. Die Umweltorganisationen haben meist 30 Tage Zeit, um eine Beschwerde einzureichen. Wenn es Verzögerungen gibt, liegt das an den Gerichten, bei denen es manchmal Jahre dauert, bis Entscheide gefällt werden.
Was uns der Zürcher Freisinn hier auftischen will, heisst doch letztlich: Eine Gemeinde kann beschliessen, ob auf ihrem Gebiet das schweizerische Umwelt- und Baurecht gilt oder nicht. Es kann doch nicht sein, dass wir in der Schweiz nationales Recht durch lokale Abstimmungen ausser Kraft setzen. Wenn dies so wäre, müssten wir uns wirklich fragen, was wir hier in diesem Parlament eigentlich noch machen. Wenn wir auf nationaler Ebene Gesetze beschliessen, die dann von jeder Gemeinde in der Schweiz mit einem Urnengang umgangen werden können, dann sollten wir hier schleunigst zusammenpacken und nach Hause gehen. Dann hätten wir in der Schweiz schon bald sizilianische Zustände. Doch so weit sind wir zum Glück noch nicht. Auch in freisinnigen Kreisen gibt es Kritiker der Initiative. Thomas Pfisterer, René Rhinow und Georg Müller mögen die bekanntesten Juristen sein, die diese Volksinitiative nicht unterstützen. Und auch die Unterstützung der Wirtschaft bröckelt. In einem Interview am Radio hat sich der Geschäftsführer von Espace mobilité gegen die Initiative ausgesprochen. Espace mobilité ist die Interessengemeinschaft von Unternehmen des Verkaufs und der Immobilienwirtschaft. Dazu gehören Coop und Migros. Die Begründung des Geschäftsführers für die Ablehnung ist, dass die Initiative keine Probleme löse.
Dem habe ich nichts mehr beizufügen; empfehlen wir heute als Parlament diese Volksinitiative auch zur Ablehnung.