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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-03-17

Wortprotokoll

Ich beantworte die Fragen Widmer, Engelberger und Büchler zu den Ordonnanzwaffen zusammen: Am Sonntag, den 9. März 2008, wurden Zahlen zu Waffenverlusten veröffentlicht. Diese waren auf Anfrage des Journalisten von der Logistikbasis der Armee aufbereitet und von der Kommunikation Verteidigung dann direkt zur Verfügung gestellt worden. Dabei war es bei der armeeinternen Übermittlung dieser Zahlen zu einem Missverständnis bezüglich des Erfassungszeitraums gekommen. Die kommunizierten Waffenverluste sind seit 1969 und nicht, wie irrtümlich kommuniziert, seit 1997 erhoben worden. Zwischen 1969 und 2008 wurde der Armee der Verlust von 4581 Waffen gemeldet. Diese wurden gestohlen oder gingen verloren; davon blieben 4321 verschwunden. 422 dieser Waffenverluste ereigneten sich während des Dienstes, 3897 ausserhalb des Dienstes. 260 Waffen konnten wieder aufgefunden werden.

Seit der Einführung von "Armee 95" und insbesondere seit der Einführung von "Armee XXI" hat die Zahl der gemeldeten Waffenverluste deutlich abgenommen. Besonders hohe Verlustzahlen gab es in den Jahren rund um die beiden Armeereformen, in welchen überdurchschnittlich viele Angehörige der Armee aus dem Dienst entlassen wurden. Der Chef der Armee, Korpskommandant Nef, hat vergangene Woche Massnahmen angeordnet, welche die Anzahl verlorengegangener und gestohlener Dienstwaffen verringern sollen. Solche Massnahmen sind in den Bereichen Ausbildung und Dienstbetrieb vorgesehen. Die Massnahmen stützen sich auf bereits bestehende Gesetzesgrundlagen. Weitere Massnahmen sind derzeit in Prüfung.

Die Aufbewahrung der persönlichen Waffe ist im Militärgesetz, im Dienstreglement und im Reglement "Organisation der Ausbildungsdienste" geregelt. Ausserhalb des Dienstes haben die Militärdienstpflichtigen die Pflicht, für die sichere Aufbewahrung und den Unterhalt der persönlichen Ausrüstung zu sorgen. Diese ist zu Hause diebstahlsicher aufzubewahren. Der Verlust der persönlichen Waffe ausserhalb des Dienstes ist sofort zu melden, und jeder Angehörige wird instruiert, wie er seine persönliche Waffe korrekt aufzubewahren hat und wie er bei deren Verlust vorgehen muss.

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