Goll Christine · Nationalrat · 2008-03-17
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-17
Wortprotokoll
Herr Bundespräsident Couchepin, Sie haben, seit Sie das AHV-Dossier übernommen haben, zwar schon sehr viel erlebt, aber offenbar noch nicht allzu viel gelernt - vor allem haben Sie nicht aus den Niederlagen gelernt. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Sie die Zweitauflage der 11. AHV-Revision so schnell nach der gewaltigen Niederlage an der Urne im Mai 2004 wieder auf den Tisch des Hauses gebracht haben. Vor allem haben Sie die meisten der vom Volk massiv abgelehnten und zumeist [PAGE 351] ideologisch begründeten Abbaumassnahmen wieder aufgenommen.
Der Bundesrat hat den Rentenabbau immer mit den zukünftigen Finanzierungsschwierigkeiten begründet. Auch das ist Stimmungsmache, wie wir jetzt zur Kenntnis nehmen müssen, denn der Bundesrat hat sich in seinen Prognosen seit dem Jahr 2000 bis heute um insgesamt rund 20 Milliarden Franken verrechnet. Das ist doch kein Pappenstiel. Auch für letztes Jahr war ein Defizit von 2,5 Milliarden prognostiziert. Die neuesten Zahlen liegen seit Beginn dieser Session vor. Sie wissen, dass die AHV-Kasse mit einem Plus von 1,5 Milliarden Franken abschloss - trotz schlechterem Anlageertrag und trotz höheren Renten aufgrund der Anpassung, die auf den 1. Januar 2007 erfolgte.
Ausgerechnet dort, Herr Bundespräsident Couchepin, wo problemlos etwas mehr Geld hereinzuholen wäre und zugleich mehr soziale Gerechtigkeit hergestellt werden könnte, lehnt sich der Bundesrat nobel zurück. Es geht um die Beitragssätze für Selbstständigerwerbende; dazu hat der Bundesrat in seiner Botschaft nichts vorgeschlagen. Deshalb haben wir unsere Anträge zu den Absätzen 1 und 2 von Artikel 8 sowie zu Artikel 9bis eingereicht. Es geht dabei um den Beitragssatz für die Selbstständigerwerbenden und um die Anpassung der sinkenden Beitragsskala und des Mindestbeitrages.
Mit unseren Minderheitsanträgen I und II, über die man durchaus separat entscheiden kann, wollen wir erstens ein ungerechtfertigtes Privileg streichen, zweitens willkommene Zusatzmittel für die AHV-Kasse generieren und drittens mehr soziale Gerechtigkeit herstellen. Um diese drei Anforderungen zu erfüllen, schlagen wir vor, den Beitragssatz für Selbstständige an denjenigen für Arbeitnehmende anzugleichen, wie das Herr Rechsteiner-Basel bezüglich seines Minderheitsantrages I begründet hat. Hierzu muss gesagt werden, dass der gleiche Beitragssatz wie jener bei den unselbstständig Erwerbstätigen allerdings 8,4 Prozent betragen würde und rund 140 Millionen Franken in die AHV-Kasse spülen würde. Mit einem Satz von 8,1 Prozent gemäss Minderheitsantrag I ergäben sich immer noch willkommene Mehreinnahmen von 70 Millionen Franken. Mit der Abschaffung der sinkenden Beitragsskala, wie ich das im Minderheitsantrag II vorschlage, würden sich Mehreinnahmen von immerhin 90 Millionen Franken ergeben.
Holen Sie das Geld für die AHV dort, wo es schmerzlos zu haben ist. Länger arbeiten, um weniger AHV zu erhalten, verursacht schmerzhafte Renteneinbussen für den grössten Teil der Rentner- und Rentnerinnenhaushalte. Denn, ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht, das Haupteinkommen der Rentner- und Rentnerinnenhaushalte in diesem Land stammt immer noch aus der ersten Säule, aus der AHV.