Wehrli Reto · Nationalrat · 2008-03-18
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-18
Wortprotokoll
Mit dem Eintreten auf die Vorlage haben wir ein Versprechen eingelöst, das von allen Bundesratsparteien - auch von der Ihren, Herr Bortoluzzi - vor vier Jahren vereinbart worden ist, nämlich eine schnelle materielle 5. IV-Revision und dann in einem zweiten Schritt die Neufinanzierung.
Die Problematik ist uns bekannt, und ich habe es beim Eintretensvotum bereits angesprochen: Täglich fallen Neuschulden im Umfang von etwa 5 Millionen Franken an, und jede Verzögerung käme einem Verschieben des Problems auf künftige Generationen gleich. Deshalb ist es ausserordentlich wichtig, dass wir hier und jetzt eine Lösung verabschieden, mit der das strukturelle Defizit der IV beseitigt werden kann. Der Ständerat ist mit gutem Beispiel vorangegangen und hat einstimmig eine Finanzierung mittels befristeter Mehrwertsteuererhöhung gutgeheissen. Diese ständerätliche Variante wird nun auch von der Mehrheit unserer Kommission favorisiert. Das ist nichts Neues; vor Jahresfrist hat Ihnen die Kommission praktisch das Gleiche vorgeschlagen, nämlich eine auf sieben Jahre befristete Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozentpunkte beim Normalsatz, mit proportionaler Abstufung. Wie Sie aus der Fahne ersehen, liegen bezüglich der Mehrwertsteuererhöhung zwei Minderheitsanträge vor, auf die ich kurz eingehe.
Die Minderheit I (Schenker Silvia) verlangt eine befristete Erhöhung um 0,7 anstelle der 0,5 Prozentpunkte beim Normalsatz, wie dies die Mehrheit vorsieht. Dies aber käme einer Steuererhöhung auf Vorrat gleich, ist also unnötig. Blähen wir die Vorlage finanziell nicht auf, und gefährden wir sie nicht unnötigerweise an der Urne. Die vom Ständerat beschlossenen 0,5 Prozentpunkte sind ausreichend, und selbst wenn die Mittel nicht ausreichen sollten, um das jährliche Defizit zu beseitigen, so läge darin zumindest der Vorteil, dass weiterhin Druck für strukturelle Anpassungen ausgeübt würde.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Antrag der Minderheit I abzulehnen.
Zur Minderheit II (Triponez): Sie verlangt, dass anstelle der proportionalen Erhöhung eine lineare Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte erfolgen soll. Die Minderheit II ist der Meinung, dass im Hinblick auf die vom Finanzdepartement angekündigte Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze eine lineare Erhöhung sinnvoll sei, denn damit könne eine weitere Öffnung der Schere zwischen den einzelnen Steuersätzen vermieden werden. Auch diesen Antrag lehnt die Mehrheit unserer Kommission ab, aus zwei Gründen: Erstens ist es bei Annahme der proportionalen Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt immer noch möglich, einen Einheitssatz einzuführen. Wir verbauen uns also mit Blick auf eine mögliche - sicher aber nicht sichere - Einführung eines Einheitssatzes nichts. Zweitens wollen wir eine proportionale Mehrwertsteuererhöhung, da diese Lösung sozialer ist. Leute mit tieferen Einkommen würden durch eine lineare Erhöhung stärker belastet, da beispielsweise Nahrungsmittel zusätzlich betroffen wären. Deshalb schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, dem sichereren Weg für die IV-Zusatzfinanzierung zuzustimmen, für eine befristete und proportionale Mehrwertsteuererhöhung auf sieben Jahre und um 0,5 Prozentpunkte beim Normalsatz.