Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-19
Wortprotokoll
Ich möchte zur vielzitierten Aussage, das Bankkundengeheimnis sei im Verhältnis zu den USA anders als bei anderen Staaten, hier doch Professor Oberson zitieren und präzisieren, was das heisst. Das Bankkundengeheimnis gilt in gleicher Weise überall. Bezüglich der USA hält Professor Oberson fest: Wenn die Banken realisieren, dass jemand Steuerhinterziehung macht, dann sind sie aufgrund des Abkommens gehalten, an der Quelle eine entsprechende Abgabe wie die Verrechnungssteuer zu erheben, die wir in der Schweiz haben. Das sind die Fakten, die Auswirkungen. Aber das Bankkundengeheimnis gilt nach wie vor auch gegenüber den USA. Im Übrigen möchte ich festhalten, dass das Bankkundengeheimnis in der Schweiz von der Bevölkerung sehr stark gestützt wird. Umfragen werden in den nächsten Tagen auch zeigen, dass 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung voll hinter dem Bankkundengeheimnis stehen.
Ich möchte aber hier schwergewichtig zur Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sprechen. Die Interpellationen der SP möchten ja diese Unterscheidung nicht mehr machen, offenbar auch unabhängig von Amts- und Rechtshilfe gegenüber anderen Staaten und unabhängig von den politischen Verhältnissen. Es wird gesagt, es sei ein verkrampftes Festhalten an dieser Unterscheidung. Meiner Meinung nach ist es kein verkrampftes Verhältnis, im Gegenteil: Es ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, nicht korrekte - ich sage bewusst: nicht korrekte - Angaben in der Steuerklärung differenziert zu behandeln, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört. Nicht korrekte Angaben in der Steuerklärung haben verschiedene Ursachen. Es kann und darf doch niemand behaupten, es seien von vornherein immer kriminelle Absichten dahinter.
Wir haben immer noch das System der Selbstdeklaration. Was heisst das? Wir bauen in unserem Staat auf Vertrauen, auf Eigenverantwortung, auf die volle Mündigkeit eines jeden Bürgers und auf Ehrlichkeit auf. Wenn Sie die Selbstdeklaration unter den Generalverdacht des kriminellen Handelns stellen wollen, dann seien Sie bitte ehrlich, und fordern Sie ein anderes Steuersystem: Aufgabe der Selbstdeklaration, Bevormundung der Bürger in allen Steuerfragen, Abschaffung des Rechtes, dass der Bürger den Steuersatz an der Gemeindeversammlung jedes Jahr selber festlegen kann.
Für die Durchsetzung der Pflicht, die Steuererklärung korrekt auszufüllen, haben wir genügend abschreckende Instrumente. Ich zeige Ihnen ein alltägliches Fallbeispiel: Eine Familie kaufte 1994 ein Einfamilienhaus mit Unterstützung der [PAGE 399] Wohneigentumsförderung. Die Familie bekam seit 1994 jedes Jahr 9000 Franken. Zwischen 1994 und 2000 führte die Familie diese 9000 Franken nicht auf der Steuererklärung auf. Wieso nicht? Es wurde weder auf der Steuererklärung noch in der Wegleitung zur Steuererklärung aufgeführt, dass man diese Form von Einkünften als Einkommen versteuern muss. In der Wegleitung 2002 wurden dann diese Einkünfte neu aufgeführt. Die Familie bemerkte diese Neuerung nicht und führte diese Einkünfte in der Steuererklärung nicht auf. 2005 wurde ein Straf- und Nachbesteuerungsverfahren für die Jahre 2001 bis 2004 eingeleitet: viermal 9000 Franken Nachbesteuerung plus Verzugszinsen, viermal 4500 Franken Strafsteuern. Genügt dieses Instrument also tatsächlich nicht? Ich bin der Meinung, dieses Instrument sei abschreckend, es soll uns daran hindern, Steuern zu hinterziehen.