AB 88050
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-12
Wortprotokoll
Ich lese Ihnen Artikel 38 Absatz 1 unseres Geschäftsreglementes vor: "Ein Antrag ist der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich und in der Regel vor der Beratung des betreffenden Beratungsgegenstandes einzureichen." Hier liegt der Fall vor, dass man diesen Antrag auch nach Beginn der Sitzung einreichen kann, weil der Antrag der Einigungskonferenz erst spät verteilt worden ist. Der Antrag muss aber schriftlich vorliegen. - Man hat das inzwischen nachgeholt und mir diesen Antrag schriftlich eingereicht. Nun kann auch darüber abgestimmt werden. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.