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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hat gestern Morgen getagt und beschlossen, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken. Das heisst, dass bei der Auftrennung in AHV- und IV-Fonds dem IV-Fonds 5 Milliarden Franken als Einmaleinlage überwiesen werden. In Artikel 2 Absatz 2 haben wir uns dem Antrag der Redaktionskommission angeschlossen. Inhaltlich bleibt es bei der vom Ständerat beschlossenen Regelung, was die befristete Verwendung der Überschüsse der 5-Milliarden-Einlage zum Abbau der IV-Schuld gegenüber dem AHV-Ausgleichsfonds anbelangt. Weil wir die 5 Milliarden Franken als Einmaleinlage ausgestalten, bleibt es auch bei der ständerätlichen Fassung von Artikel 3.