Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Wir behandeln heute nur die Vorlage 4 der Gesamtschau FinöV; diese Gesamtschau besteht aus sechs Vorlagen respektive sechs Entwürfen. Die Vorlage 4 beinhaltet den Bundesbeschluss über die Anpassung des Neat-Gesamtkredites respektive den Alpentransit-Finanzierungsbeschluss. Der Ständerat hat die Gesamtschau FinöV und somit alle sechs Entwürfe bereits während der letzten Sommersession im Plenum durchberaten und verabschiedet. Die heute zu beratende Vorlage 4 hat im Ständerat zu keinen Diskussionen Anlass gegeben und wurde von ihm ohne Gegenstimme gemäss Entwurf des Bundesrates angenommen. Der KVF ist es wichtig, dass bei der Fertigstellung der Neat nicht noch weitere Verzögerungen in Kauf genommen werden müssen und die Finanzierung sowie die reibungslose Fortsetzung der Bautätigkeit auf der Gotthardachse gesichert sind. Sonst drohen erhebliche planerische und bauliche Verzögerungen und, wie gesagt, finanzielle Konsequenzen. Dies betrifft vor allem die Vergabe für das grosse Los, für den Bau des Ceneri-Basistunnels. Dies zur Einleitung des Geschäftes.
Die KVF hat an ihrer vorletzten Sitzung einstimmig Eintreten auf die Gesamtschau FinöV beschlossen. Zwei Rückweisungsanträge wurden mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Beide Rückweisungsanträge wurden mit mangelnder Transparenz bezüglich des FinöV-Fonds und der Forderung nach einem einheitlichen Preisstand aller Projekte - Basis 2007 - begründet. Das Parlament solle in Kenntnis des aktuellen Kostenstandes entscheiden.
Im Namen der Kommissionsmehrheit nehme ich zum vorliegenden Rückweisungsantrag wie folgt Stellung: Natürlich wäre es möglich, die Preisstände auf Basis 2007 neu zu berechnen; fraglich ist nur, was das letztendlich zur Entscheidfindung bei der Gesamtschau FinöV beitragen würde. Die verschiedenen Projekte wurden alle zum jeweiligen Bewilligungszeitpunkt indexiert. Das bedeutet, dass alle Projekte mit unterschiedlichen Preisständen auf den Preisstand 2007 hochgerechnet werden müssten. Es kommt dazu, dass die bereits fertiggestellten Projekte, wie zum Beispiel die Bahn 2000, ebenfalls hochgerechnet werden müssten. Zur Entscheidfindung für die jetzt anstehenden Projekte bringt dies nichts, höchstens eine gewaltige Mehrarbeit für die [PAGE 1080] Verwaltung. Sollten Sie der Rückweisung zustimmen, würden wir allenfalls eine letztendlich bürokratische Verzögerung des Entscheides über die Anpassung des Neat-Gesamtkredites in Kauf nehmen. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Nun zur heute zur Diskussion stehenden Vorlage 4 der Gesamtschau, zum Bundesbeschluss über die Anpassung des Neat-Gesamtkredites: Die Neat-Gesamtkosten belaufen sich auf 19,1 Milliarden Franken, nach Preisstand 1998. Bis heute sind davon 15,6 Milliarden freigegeben. Die Anpassung beträgt also 3,5 Milliarden Franken, ebenfalls nach Preisstand 1998, nach Neat-Teuerungsindex und Projektstand 2007, ohne Teuerung, ohne Mehrwertsteuer und ohne Bauzinsen. Diese 19,1 Milliarden verteilen sich auf neun Verpflichtungskredite. Die einzelnen Verpflichtungskredite sind auf Seite 2 der Fahne aufgelistet.
Die Mehrkosten entstanden durch die Entwicklung und Verbesserung der einzelnen Projekte. In Anbetracht dessen, dass dem Parlament pro Jahr zwei Situationsberichte, welche von der Neat-Aufsichtsdelegation ausführlich behandelt werden, zur Verfügung standen und stehen, verzichte ich auf die Aufzählung der Mehrkosten in den einzelnen Positionen.
In den 19,1 Milliarden Franken sind 1,3 Milliarden für Risiken enthalten, für die eine relativ hohe Eintretenswahrscheinlichkeit angenommen wird. Zusätzlich wurden weitere gut 400 Millionen Franken Reserve für Risiken mit einer geringen Eintretenswahrscheinlichkeit eingestellt. In dieser Kostenrechnung sind der Zimmerberg-Basis- und der Hirzeltunnel nicht mehr enthalten. Zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses liegt ein Minderheitsantrag auf die erneute Aufnahme des Zimmerberg-Basistunnels vor. Ich werde dazu später Stellung nehmen.
Ich bitte Sie noch einmal im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.