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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Artikel 274d Absatz 3 des Gegenvorschlages sieht vor, dass inskünftig jedes gerichtliche Verfahren für Streitigkeiten betreffend Kündigungsschutz unentgeltlich sein soll. Ferner soll in allen anderen Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 20 000 Franken ein unentgeltliches Verfahren eingeführt werden, gemäss Anträgen sogar bis zu einem Streitwert von 30 000 oder 50 000 Franken. Diese Regelung betrifft grundsätzlich beide [PAGE 1485] Parteien; sie erfasst allerdings nur die Gerichtskosten, nicht aber Partei- und Prozessentschädigungen.

Eine Rechtfertigung für die Unentgeltlichkeit mietgerichtlicher Verfahren ist nicht erkennbar. Mit dem Sozialschutz lässt sich die entsprechende Regelung nicht erklären, da sie ja auch für die als sozial stärker eingestufte Vermieterpartei zur Anwendung gelangen soll. Sämtliche Prozessordnungen sehen im Übrigen ja zwingend vor, dass einer Partei, welcher die Mittel zur Durchführung eines Prozessverfahrens fehlen, die unentgeltliche Prozessführung und gegebenenfalls ein unentgeltlicher Rechtsvertreter bewilligt werden kann.

Mit einer entsprechenden Regelung des Arbeitsrechtes lässt sich die vorgesehene Gesetzesänderung auch nicht rechtfertigen. Im Unterschied zum Arbeitsrecht erhalten die Parteien in mietrechtlichen Streitigkeiten die zwingend vorgeschriebene Möglichkeit, zunächst ihren Fall durch eine paritätische und in der Regel kompetent zusammengesetzte Schlichtungsbehörde überprüfen zu lassen. Warum diejenige Partei, welche sich mit dieser ersten fachkundigen Überprüfung nicht zufrieden geben will, in der Folge von einer unentgeltlichen Prozessführung profitieren können soll, ist nicht nachvollziehbar. Die Kostenlosigkeit der gerichtlichen Verfahren würde zu einer Prozessflut führen und die bereits notorisch überlasteten Gerichte weiter überfordern. Die Parteien müssten noch länger auf einen definitiven Entscheid warten, was zu einem weiteren Abbau der Rechtssicherheit führen würde.

Ich bitte Sie, diesen Passus zu streichen, also dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.