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Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion ersuche ich Sie, in Absatz 3 der Minderheit Ménétrey-Savary und eventualiter der Minderheit Thanei und damit dem Bundesrat zu folgen. In Bezug auf Absatz 4 ersuche ich Sie, der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.

Bei diesem Artikel zeigt sich ganz speziell das Bestreben der Mehrheit, von der bisherigen Konzeption des Mietrechtes wegzukommen, den Bezug zur Sozialgesetzgebung aufzugeben. Das Prinzip der Kostenlosigkeit des Verfahrens ist ein wesentlicher Eckwert der Sozialgesetzgebung. In der Botschaft weist der Bundesrat zu Recht darauf hin, dass die Kostenlosigkeit nach wie vor ihre Berechtigung hat, weil erst sie garantiert, dass die Bestimmungen des Mietrechtes und vor allem des Mieterschutzes nicht blosses Papier bleiben, sondern auch in der Praxis zum Tragen kommen. In der Botschaft heisst es auf Seite 9854: "Das Prozesskostenrisiko ist der Wirksamkeit von mietrechtlichen Schutzbestimmungen ohne Zweifel abträglich." Der Mieterschutz darf nicht daran scheitern, dass er wegen Kostenrisiken nicht angerufen wird. Die Betroffenen können deswegen noch lange nicht unüberlegt prozessieren. Weil die in der Regel höheren Vertretungskosten - die eigenen und diejenigen der Gegenpartei - gleichwohl an der Klagepartei, der Mieterschaft in der Regel, hängen bleiben können, müssen Risikoüberlegungen nämlich angestellt werden.

Die Parallele zum Arbeitsrecht, einem anderen Bereich der Rechtsordnung, bei dem ein besonderer Schutz der schwächeren Partei bis heute unbestritten war, ist offenkundig. Dieses Parlament hat das vor kurzem bestätigt, als es nämlich den Grundsatz der Kostenlosigkeit einmal mehr bestätigte und nach intensiver Diskussion die Streitwertgrenze auf 30 000 Franken anhob.

Der Antrag der Minderheit Ménétrey-Savary ist der Lösung des Bundesrates aus diesem Grund vorzuziehen. Eigentlich gehe ich davon aus, dass auch der Bundesrat heute, nachdem die Parlamentarische Initiative Thanei (97.417) durch beide Räte gegangen und angenommen worden ist, eine Streitwertgrenze von 30 000 Franken vorschlagen würde.

In der Diskussion im Ständerat - das sage ich an die Adresse der Vertreter der CVP-, aber auch der FDP-Fraktion; in der SVP-Fraktion habe ich keinen Fürsprecher gefunden, es macht mir deshalb nichts aus, dass ihre Mitglieder jetzt nicht hier sind - hat Herr Cornu von der FDP-Fraktion gesagt, vom kostenlosen Verfahren bei Arbeitsstreitigkeiten halte er sehr viel. Nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für den Staat sei es vorteilhaft, denn es wirke einer Überlastung der Gerichte entgegen. Die Mitglieder der CVP-Fraktion bitte ich, ihre Kollegen Epiney und David zu fragen. Sie haben dies im Ständerat ebenfalls bestätigt und befürworten das Gleiche auch für das Mietrecht, weil die Parallelität - gerade vorher habe ich hier im Saal mit Herrn David geredet - natürlich offensichtlich ist.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Antrag der Minderheit II (Ménétrey-Savary) zuzustimmen. Es gibt dann eine Kohärenz zwischen dem Arbeitsrecht und dem Mietrecht.

Der Bundesrat hat die Gründe, die für die Kostenlosigkeit des Verfahrens sprechen, ja selber aufgelistet.