preparatory:AB 88358
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-17
Wortprotokoll
Zunächst zum Grundsätzlichen: Alpentransitbörse - ja oder nein? Wir haben es schon beim Eintreten gesagt: Wir möchten Ihnen dieses Instrument vorschlagen, denn wir sind der Meinung, dass es eine gesetzliche Grundlage braucht, wenn der Bundesrat die Alpentransitbörse einführen will. Sie wissen, dass es andere rechtliche Auffassungen gibt. Die Vertreter der Alpen-Initiative sind der Meinung, der Bundesrat könne diese Börse ohne gesetzliche Grundlage selbstständig einführen. Wir teilen diese Meinung aus rein rechtlichen Gründen nicht und unterbreiten Ihnen deswegen in diesem Gesetz die Grundlage, damit wir die Alpentransitbörse einführen können. Es wird dann in den Anträgen der Mehrheit und in den verschiedenen Minderheitsanträgen darüber gestritten, ob der Bundesrat nochmals an Sie gelangen muss, wenn er ein konkretes Modell hat, oder nicht. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dass er das mit dieser Basis selbstständig machen kann. Der Ständerat hat ein Modell entwickelt, wonach der Bundesrat gar noch zweimal zu Ihnen kommen müsste. Da muss ich sagen, dass die Formulierung Ihrer Mehrheit zumindest besser ist als diejenige des Ständerates, weswegen ich mich in diesem Stadium Ihrer Mehrheit anschliessen will.
Grundsätzlich erachten wir die Alpentransitbörse als ein marktwirtschaftliches Instrument. Sie kann recht facettenreich ausgestaltet werden. Es ist also durchaus möglich, dass bei dieser Börse beispielsweise dringliche Fahrten - nach welchen Kriterien dann auch immer, sei das für frische Waren, sei das der Regionalverkehr usw. - bevorzugt werden könnten, ähnlich wie das heute beim S-Verkehr der Fall ist. Dies wiederum könnte zu einer zeitlichen Verteilung der Fahrten führen. Weil zu bestimmten Spitzenzeiten aufgrund der Börse die Transitfahrt teurer ist als zu anderen Zeiten, könnte es sich so ergeben, dass der Alpentransit in zeitlicher Hinsicht besser genutzt wird und es nicht zu diesen Spitzenzeiten mit den entsprechenden Verstopfungen kommt. Es ist ein nichtdiskriminierendes Instrument, das wir im Übrigen in Übereinstimmung mit den Nachbarländern, d. h. für den ganzen Alpenbogen, gestalten wollen.
Nun liegen sehr viele Hoffnungen auf dieser Alpentransitbörse als einem eigentlichen Wunderinstrument. Da muss ich zum Teil etwas warnen. Die Europäische Union wird nicht ohne Weiteres unsere 650 000 Fahrten zum Massstab der obersten Kapazitätsgrenze nehmen. Der Grundgedanke ist natürlich der, wie in der Diskussion jetzt vorher zum Teil gesagt wurde, dass dort, wo die Passierbarkeit objektiv beschränkt ist, wo es eine reale Obergrenze gibt, diese faktisch gar nicht überschritten werden kann, und das ist natürlich bei einem Engpass - auf einem Pass, in einem Tunnel - der Fall; dort kann, wenn die Obergrenze erreicht worden ist, mit einer Börse ausgelost werden, wer nun prioritär die Durchfahrtsrechte erhält. Die Frage lautet: Wann ist diese objektive Höchstzahl erreicht? Das wird die entscheidende Frage sein. Es wird natürlich jetzt der Einwand kommen: Ja, mit einer Durchfahrt von einer Million Lastwagen wäre das durchaus möglich. Man muss das dann aber herunterdividieren auf Tages- oder vielleicht sogar Stundenzeiten. Es wird nicht automatisch so sein, dass die 650 000 Lastwagen die Ausgangslage der Europäischen Union definieren werden. Das will ich, einfach zur Desillusionierung hinsichtlich des ganzen Prozesses, doch auch erwähnt haben.
Die Minderheit I (Huber) möchte, dass wir, nachdem das Modell ausgearbeitet ist, nur einmal vor das Parlament kommen, weswegen dieser Antrag besser ist als der Beschluss des Ständerates.