Huber Gabi · Nationalrat · 2008-09-17
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17
Wortprotokoll
Niemand hätte etwas dagegen, wenn das Verlagerungsziel spätestens 2012 erreicht würde, wie dies die Minderheit I ( Fehr Jacqueline) beantragt. Bereits das bundesrätliche Ziel, "spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels", ist ehrgeizig. Für das Erreichen des Verlagerungsziels sind zusätzliche Schienenkapazitäten auf der Nord-Süd-Achse und damit die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels unabdingbar. Im Zusatzbericht, den unsere Kommission erhielt, heisst es sogar, auch das Zwischenziel gemäss Absatz 4, welches die Minderheit I ebenfalls abändern oder anpassen will, sei optimistisch. Nachdem bereits der im noch geltenden Verkehrsverlagerungsgesetz festgelegte Zeitpunkt der Erreichung des Fahrtenziels illusorisch ist, wäre es demokratiepolitisch bedenklich, in der Folgegesetzgebung wiederum illusorische Ziele festzuschreiben.
Mutlos und unlauter wäre es aber auch, gänzlich auf einen Zeitpunkt der Erreichung des Verlagerungsziels zu verzichten, wie dies die Minderheit II (von Rotz) beantragt. Man kann schon sagen, es seien andere Ziele als die des Bundesrates festzulegen. Wenn man dem Antrag der Minderheit II folgen würde, müsste man noch einmal ein Gesetz machen, um diese Vorgaben zu definieren, und das macht nun wirklich keinen Sinn. Ich verweise auch auf Absatz 3 dieser Bestimmung, wonach das Ziel auf Dauer einzuhalten und nur in einzelnen Jahren mit besonders starker Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung überschritten werden darf. Die Berücksichtigung der "wirtschaftlichen Bedürfnisse", wie sie die Minderheit II in ihrem Absatz 1 fordert, ist also in der Fassung des Bundesrates und der Mehrheit vorgesehen.
Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb bei Artikel 3 jeweils die Mehrheit.