Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2008-09-18
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-18
Wortprotokoll
Mit Überzeugung ersuche ich Sie im Namen der Minderheit der WAK, der parlamentarischen Initiative Goll 07.457 Folge zu geben.
Wie ausgeführt worden ist, verlangt die Konvention zum einen, dass die Teilzeitarbeit gefördert wird, und zum andern, dass sie nichtdiskriminierend ausgestaltet wird. Sie tragen damit zur Stärkung des Standortes bei, davon bin ich überzeugt, und vor allem auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen. Vor allem aber tragen Sie damit auch zur Gleichstellung der Frauen in den Sozialversicherungen bei. Das ist wichtig, denn die Teilzeitarbeit hat ein Geschlecht: In der Schweiz sind es, ganz anders als in anderen Industriestaaten, vor allem Frauen, die Teilzeit arbeiten. Es ist für sie häufig die einzige Möglichkeit, Erwerbsarbeit mit Familienarbeit zu verbinden.
Wenn wir nun die reale Situation anschauen, müssen wir feststellen, dass wir direkte Diskriminierungen von Teilzeitarbeitenden haben, vor allem in den Sozialversicherungen. Als Erstes zur IV: Die Berechnung des Invaliditätsgrades bei Teilzeitarbeitenden nach der gemischten Methode führt in den meisten Fällen zu einer klar tieferen IV-Rente als bei Vollzeitbeschäftigten mit dem gleichen gesundheitlichen Schaden. Auch hier trifft es vor allem Frauen. Als Zweites zur zweiten Säule: Der Koordinationsabzug - die Eintrittsschwelle von rund 20 000 Franken ist für viele Teilzeitarbeitende zu hoch - führt dazu, dass sehr viele Teilzeitbeschäftigte nicht in den Genuss einer zweiten Säule kommen.
Um welche Grössenordnungen es geht, bringe ich Ihnen gerne zur Kenntnis, und zwar gemäss den Informationen aus der WAK. 16 Prozent der Beschäftigten sind nur AHV-altersversichert. Das betrifft in absoluten Zahlen 510 000 Beschäftigte und davon wiederum 410 000 Frauen, die nicht über eine zweite Säule verfügen; und zwar nicht verfügen können, weil das System die Teilzeitarbeitenden benachteiligt.
Zum Dritten, zur Unfallversicherung: Für die obligatorische Unfallversicherung brauchen Sie ein Mindestwochenpensum von acht Stunden - auch das klar ein Handicap für Teilzeitbeschäftigte. Damit können Sie selber feststellen: klare Diskriminierungen und damit eine Verletzung von Artikel 6 des Übereinkommens.
Zur Erwerbsarbeit. Auch hier stellen wir Benachteiligungen von Teilzeitbeschäftigten fest: Zunächst einmal deshalb, weil sehr viele Beschäftigte in Teilzeit keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Sie haben damit nicht den Schutz von [PAGE 1181] Mindestlöhnen und auch keinen wirklich guten Ferienanspruch in realer Freizeit. Benachteiligt sind aber nicht nur die Frauen, sondern auch Männer - und hier bitte ich die Kommissionssprecher, gut zuzuhören -: Männer haben, wenn sie Teilzeit arbeiten, nicht nur schlechtere Aufstiegschancen, sondern sie müssen eine direkte Lohndiskriminierung hinnehmen. Ich weise Sie darauf hin: Gemäss der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik - sie ist zum Beispiel für die Sozialversicherungsgerichte für die Lohnermittlung wichtig - verdienen teilzeitarbeitende Männer im Schnitt 10 Prozent weniger als vollzeitarbeitende. Auch hier eine Konventionsverletzung, nämlich von Artikel 5.
Interessant ist, dass all diese Fakten in der Kommission überhaupt kein Thema waren. Die Mehrheit der WAK hat sich nicht dafür interessiert, hat sich inhaltlich überhaupt nicht mit den faktischen Gegebenheiten auseinandergesetzt. Ich habe noch selten auf einem so wichtigen Gebiet, das Hunderttausende von Frauen und Männern in diesem Land betrifft, eine derartig oberflächliche Kommissionsberatung erlebt. Und ich muss Ihnen sagen: So kann man mit den Lohnabhängigen in diesem Land nicht umgehen, beziehungsweise so darf man mit ihnen nicht umgehen!
Ich bitte Sie: Geben Sie der parlamentarischen Initiative Goll 07.457 Folge!