Triponez Pierre · Nationalrat · 2008-09-18
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-18
Wortprotokoll
Es geht um die Motion zur Verbesserung der Stellung der Witwer, eine Motion, die die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an ihrer Sitzung vom 26. März 2007 eingereicht hat. Das Grundanliegen besteht darin, dass in der AHV die Witwer und die Witwen gleichgestellt werden sollten. Heute besteht eine Differenz, die sicherlich nicht befriedigend ist. Der Bundesrat hat ursprünglich bei den Arbeiten zur 11. AHV-Revision versucht, diese Differenz zwischen der Stellung der Witwer und derjenigen der Witwen zu korrigieren und die Stellungen anzugleichen. Diese Revision ist ja bekanntlich dann gescheitert.
Der Ständerat hat diese Motion angenommen, und unsere Kommission hat vom Inhalt Kenntnis genommen. Sie ist zur Auffassung gelangt, dass das Anliegen an und für sich berechtigt, aber der Zeitpunkt, um diese spezifische Frage zu behandeln, unglücklich gewählt sei, weil es doch eine recht komplexe Materie sei, die nicht losgelöst von der gesamten Diskussion um die Zukunft der AHV zu behandeln sei. Dies ist der Grund - nicht eine materielle Differenz oder ein Grundsatzentscheid -, weshalb unsere Kommission, die SGK des Nationalrates, davon überzeugt ist, dass das Problem zwar zu behandeln sei, aber nicht quasi jetzt in einem separaten Anliegen formuliert werden solle. Aus diesem Grund lehnen wir die Motion ab.
Wir haben aber gleichzeitig, wie Sie aus dem Programm lesen können, ein Postulat 08.3235 eingereicht. Dieses Postulat nimmt das Anliegen auf, indem es vom Bundesrat verlangt, dass er bis Ende 2008 einen Bericht vorlege, in welchem überprüft werden solle, ob die heutige Regelung der Witwer- und Witwenrenten noch den sozialen Bedürfnissen entspricht, und dass eine Neubeurteilung des gesamten Komplexes vorgenommen werden solle.
Das Ziel soll sein und bleiben, diese Angleichung zu erreichen; das ist die Auffassung des Bundesrates und auch die Auffassung unserer Kommission. Man soll das aber im Rahmen des Postulates machen, das Ihnen unsere Kommission empfiehlt - ohne Gegenstimme, das möchte ich noch betonen, und nur mit einem Kommissionssprecher deutscher Sprache; ich übersetze den Text jetzt nicht.
Also: Die Motion ablehnen und dem Postulat zustimmen.