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Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Absatz 1 ist tatsächlich eine zentrale Bestimmung der Vorlage. Er ist schon [PAGE 1475] etliche Male als "Schicksalsartikel" bezeichnet worden. Es geht um den Rhythmus und um die Höhe der Anpassung an die Vergleichsmiete bzw. den orts- und quartierüblichen Mietzins.

Nach dem Entwurf des Bundesrates ist eine Anpassung an die Vergleichsmiete nur zulässig, wenn der Mietzins während vier Jahren nicht erhöht worden ist. Dann darf die Anpassung bis zu 20 Prozent des Mietzinses dieser vier Jahre betragen. Man könnte also von 1000 auf 1200 Franken anpassen, sofern die Vergleichsmiete das zulassen würde. Für die Vertragsparteien heisst das auch, dass sie zu Beginn des Mietverhältnisses oder mindestens alle vier Jahre den Anpassungsmodus wählen müssen.

Die Mehrheit der Kommission will eine Anpassung an die Vergleichsmiete grundsätzlich gleich handhaben, also ebenfalls nur alle vier Jahre zulassen, mit dem Höchstsatz von 20 Prozent, dazwischen jedoch eine Anpassung aufgrund weiterer Gründe zulassen. Insbesondere könnte der Vermieter jährlich die Teuerung oder getätigte wertvermehrende Investitionen überwälzen und nach vier Jahren, sofern er noch nicht bei der Vergleichsmiete angelangt ist, zusätzlich den Rest.

Liegt die Vergleichsmiete im obigen Beispiel konstant bei 1200 Franken, so gibt es zwischen den beiden Methoden lediglich den Unterschied, dass sich der Mieter entweder mit einer geringfügigeren jährlichen Anpassung konfrontiert sieht oder nach vier Jahren mit einer eher happigen Erhöhung rechnen muss. Eine Minderheit der Kommission sieht genau hier die Gefahr, weil sich die Vergleichsmiete wegen der zusätzlichen Kombination mit anderen Anpassungsgründen tendenziell eher nach oben entwickeln wird, und hält den Entwurf des Bundesrates daher für den sozial verträglicheren.

Die Kommission hat sich sehr knapp - mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung - gegen den Entwurf des Bundesrates und damit gegen den Antrag Studer Heiner ausgesprochen und so für die Kombination der Anpassungsgründe votiert.

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