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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Es geht nicht darum, dass wir sagen, diese Frist sei auch dann durchzusetzen, wenn die Grundrechte nicht eingehalten werden können. Es ist eine Ordnungsvorschrift, sie hat auch keine kassatorische Wirkung. Das heisst, die Nichteinhaltung der Frist - das haben wir in der Kommission lange diskutiert - führt nicht dazu, dass es dann Folgen hat. Aber - jetzt kommt der Einwand - alle betonen immer die Notwendigkeit der Verfahrensbeschleunigung: Tagaus, tagein lamentieren alle, die Verfahren dauerten zu lange. Also müssen wir gegenüber den einzelnen Kantonen und ihrer Organisation doch auch einen gewissen Druck aufsetzen, sodass sie die nötigen Massnahmen ergreifen, um die Verfahren zu beschleunigen. Eine solche Ordnungsvorschrift will ja gerade, dass die Kantone tatsächlich mehr Mittel für diese Verfahren aufwenden.

Da haben wir in der ganzen Presse ein Gejammer - ich kann es nicht mehr hören - über die zu langen Jugendstrafverfahren, da blasen sich hüben und drüben x Leute auf und machen das zu einem Wahlkampfthema. Jetzt haben wir die Möglichkeit, eine kleine Änderung herbeizuführen - über eine Vorschrift, die nur eine Ordnungsvorschrift ist, aber eine gewisse reinigende Wirkung zeitigen könnte -, und da wird daraus wieder eine Grundsatzfrage gemacht. Ich sehe nicht ein, wieso das getan wird.

In diesem Sinne ersuche ich Sie darum, uns zu folgen.