Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-09-22
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen ebenfalls, auf diese Vorlage einzutreten.
Nachdem wir ja den Strafprozess im Erwachsenenrecht vereinheitlicht haben - ein Jahrhundertschritt, der, glaube ich, auch so gewürdigt wurde -, ist es sinnvoll, dass wir diesen Schritt nun auch in Bezug auf den Jugendstrafprozess tun. In diesem Sinne kennt dieses Gesetz vor allem Verfahrensvorschriften. Ich habe es beim Erwachsenenstrafprozess gesagt, ich sage es beim Jugendstrafprozess umso mehr: Der Strafprozess ist die Visitenkarte der Liberalität und des Grundrechtsschutzes einer Gesellschaft. Da zeigt sich, wie ernst der Grundrechtsschutz im Spannungsfeld zwischen der Härte des Staates bei der Ahndung von Verbrechen bzw. Vergehen und dem Prinzip der Unschuldsvermutung genommen wird, ob er in allen Phasen des Verfahrens voll beachtet wird und das Prinzip der Unschuldsvermutung mit all seinen Konsequenzen und Verästelungen tatsächlich auch die nötige Ausformung findet. In diesem Sinne kann man sagen: Dieses Gesetz hat einen mittleren, sinnvollen Kompromiss gefunden, der dem Grundrechtsschutz grosso modo Rechnung trägt. Auf Einzelheiten werden wir in der Detailberatung zu sprechen kommen.
Gerade im Jugendstrafprozess ist es wichtig, dass Jugendliche in weiter gehendem Masse als im Erwachsenenprozess anwaltlichen Beistand finden, durch das ganze Verfahren vollauf vertreten sind und dass auch die Anwaltsrechte vollauf gewahrt werden. Es ist deshalb auch sinnvoll, in Bezug auf die notwendige Verbeiständung weiter gehende Vorschriften zu haben als im Strafprozessrecht, wie wir es vor einigen Monaten verabschiedet haben. Es geht auch darum, dass möglichst kurze Fristen bezüglich Haftüberprüfung zur Anwendung gelangen.
Ebenso, darauf wurde hingewiesen, kennt dieses Gesetz den Ansatz eines Beschleunigungsgebotes. Was meint dieses Beschleunigungsgebot? Es meint zweierlei. Zum Ersten gibt es ein generelles Interesse, dass unsere Prozesse zügig vorangehen. Es ist eine Seuche in diesem Lande, dass wir viel zu lange Prozesse haben; und zwar sind sie nicht zu lang, weil sie vom Verfahren her nötigerweise so lang sind, sondern sie sind es oft aufgrund eines Personalmangels. Wer es ernst meint mit der Beschleunigung, muss auch dafür sorgen, dass wir genügend Untersuchungspersonen haben, dass wir auch genügend Richterinnen und Richter haben.
Zum Zweiten meint das Beschleunigungsgebot hier, dass besonders Jugendliche einen Anspruch - und ich unterstreiche: Anspruch - haben, dass ihre Sache möglichst schnell vorangetrieben wird, damit zwischen der Begehung der Tat und der Strafe bzw. Massnahme eine möglichst kurze Dauer obwaltet. Aber - darauf wurde hingewiesen - es kann natürlich nicht sein, dass darob der Grundrechtsschutz leidet. Und es ist richtig: Im Zweifel geht der Grundrechtsschutz vor; im Zweifel dauert ein Verfahren halt länger, weil zum Beispiel eine Konfrontation, wie sie von der EMRK vorgegeben ist, unter anwaltlicher Vertretung durchgeführt werden muss - und Halbbatzigkeit, die Missachtung von Verfahrensrechten, auch im Jugendstrafprozess nichts zu suchen hat.
Ich habe mit einem gewissen Interesse zur Kenntnis genommen, dass gerade unser Kommissionssprecher nunmehr betont, die Resozialisierung stünde im Jugendstrafprozess im Vordergrund. Ich werde ihn auch künftig auf diese Aussage behaften. Das heisst nämlich, dass die Resozialisierung vorgeht und nicht etwa Sühne oder Vergeltung; dass die ganze Anlage des Jugendstrafrechtes auf das Prinzip der Resozialisierung ausgerichtet ist. Ich sage das auch deshalb, weil es ja immer wieder Diskussionen gab, in denen mit Bezug auf Gefängnisstrafen Angleichungen ans Erwachsenenrecht gefordert wurden, auch wenn das in keinem direkten Zusammenhang steht.
Wir haben alles Interesse daran, möglichst viele Jugendliche über Massnahmen zu resozialisieren und sie nicht in die unselige Mühle der Gefängniskarrieren hineinzubugsieren. Michel Foucault hat in den Siebzigerjahren mit seinem weltbekannten Buch "Überwachen und Strafen" drastisch nachgewiesen, wie gerade das Gefängnis immer wieder von Neuem selbst Delinquenz erzeugt. Wir haben ein Interesse daran, möglichst viele Jugendliche auf andere Weise zu resozialisieren und von der Perpetuierungsmaschine Gefängnis-Delinquenz-Gefängnis fernzuhalten. Es gibt Fälle, bei welchen dies vielleicht nicht möglich ist; diese müssen aber vom Prinzip her die Ausnahme bilden.
Wie Sie gesehen haben, haben wir auch eine Differenz bezüglich der Kosten. Wir sind dafür, dass die Kosten für die notwendige Verteidigung nur dann Jugendlichen respektive deren Eltern auferlegt werden, wenn dies aufgrund der finanziellen Verhältnisse möglich ist. Wir wollen überhaupt bezüglich Kosten nicht, dass sie am Schluss gewissermassen eine neue Straffälligkeit eines oder einer Jugendlichen provozieren.
Wir ersuchen Sie um Eintreten. Wir werden in einigen Punkten den Grundwert der Minderheitsanträge aufzeigen. Aber im Ganzen gesehen, ist der Bundesrat einen sinnvollen Weg gegangen; umso mehr, als er seine Vorlage nochmals überprüft hat. Ich glaube, dass wir uns damit auch das ersparen, was uns jetzt im Allgemeinen Teil des Strafrechts drohen könnte. Es war eine sinnvolle "Sicherungsmassnahme" des Bundesrates, mit dieser bereinigten Vorlage einen modernen Weg zu gehen.