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Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-22

Wortprotokoll

Bei der Vorlage 07.067 beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen Folgendes: auf die Vorlagen 1 und 2 nicht einzutreten und die Vorlage 3 zu sistieren, bis die Vorlagen 1 und 2 bereinigt sind. Weshalb?

Die Vorlagen 1 und 2 sehen eine Verfassungslösung zur Bekämpfung der Gewalt an Sportanlässen vor; die Vorlage 3 sieht eine Konkordatslösung der Kantone vor. Der Ständerat hat sowohl der Verfassungslösung wie auch der Konkordatslösung zugestimmt. Es geht nun darum, eine Differenz bei den Vorlagen 1 und 2 zu schaffen, damit sie bereinigt werden kann, bevor wir die Vorlage 3 weiterberaten.

Die eidgenössischen Räte haben im März 2006 der Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) zugestimmt; damit wurde eine bundesrechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geschaffen. Für drei Massnahmen - Meldeauflage, Rayonverbot und vierundzwanzigstündiger Polizeigewahrsam - fehlte eine verfassungsrechtliche Grundlage. Diese drei Massnahmen sind bis Ende 2009 befristet. Grund für die Eile im Jahre 2006 war die anstehende Euro 2008.

Heute gilt es nun, die Massnahmen auf eine korrekte Grundlage zu stellen. Der Ständerat hat dabei entschieden, auf alle drei Vorlagen - also Bundes- sowie Konkordatslösung - einzutreten. Ein solches Vorgehen ist aber an und für sich widersprüchlich, da wir ja nicht zwei Lösungen - eine Bundes- und eine Konkordatslösung der Kantone - beschliessen sollten. Trotzdem machte der Entscheid des Ständerates so weit Sinn, als die Bundeslösung quasi als Alternativlösung in der Hinterhand gehalten werden sollte, falls sich die Kantone nicht zu einem Konkordat hätten entschliessen können. Dies war auch der seinerzeitige Wunsch der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Es war lange Zeit unklar, in welchem zeitlichen Rahmen welche Kantone dem Konkordat beitreten werden. Sie haben aber mittlerweile ein Schreiben des Präsidenten der KKJPD, Dr. Markus Notter, erhalten, welcher klar aufgezeigt hat, dass die Umsetzung der Konkordatslösung in allen Kantonen weit fortgeschritten ist.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen teilt die Auffassung, dass der Hooliganismus und die Gewalt an Sportanlässen wirksam bekämpft werden müssen. Dabei steht für die Kommission für Rechtsfragen aber eine kantonale Lösung und nicht eine Bundeslösung im Vordergrund. Bekanntlich ist die Gewährleistung der Sicherheit eine kantonale Angelegenheit. Die Kantone verfügen auch über die entsprechenden Kräfte, welche die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung bewerkstelligen müssen, nämlich die Korps der Kantonspolizeien sowie Stadtpolizeikräfte. Demzufolge ist nach Ansicht der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen einer Konkordatslösung aus Gründen der Autonomie der Kantone und aus der Sicht der föderalistischen Struktur unseres Landes gegenüber einer Bundeslösung der Vorzug zu geben. Nachdem es sich klar abzeichnet, dass die Bekämpfung der Gewalt an Sportanlässen mit der Konkordatslösung weitergeführt werden soll, empfiehlt die Kommission für Rechtsfragen, die Vorlage 3 zu sistieren, bis die Vorlagen 1 und 2 bereinigt sind. Somit hat der Ständerat die Möglichkeit, sich in Kenntnis der aktuellen Situation bezüglich Konkordat grundsätzlich nochmals darüber Gedanken zu machen, ob es tatsächlich noch eine Bundeslösung braucht.

Die Vorlage 3, die Konkordatslösung, die von der Kommission für Rechtsfragen begrüsst wird, soll sistiert werden, bis Klarheit bezüglich der Bundeslösung besteht. Deshalb soll zuerst die sich nun abzeichnende Differenz zwischen dem Ständerat und unserem Rat bezüglich Bundeslösung behoben werden.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen, welcher wie folgt lautet: auf die Vorlagen 1 und 2 nicht einzutreten und die Vorlage 3 zu sistieren, bis die Vorlagen 1 und 2 bereinigt sind.