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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-22

Wortprotokoll

Massgebend wird letztlich - und das wird die Entwicklung noch zeigen - die Eigenkapitalunterlegung einer Bank sein. Sie haben ja einen Einlegerschutz von maximal 30 000 Franken. Das ist an sich theoretischer Schutz. Es müssen dann ja 10 Prozent der ganzen Summe sein, die geschützt werden. Bei der entsprechenden Gesetzesrevision hat man ja bereits einmal eingehend diskutiert, bis zu welchem Betrag dieser Einlegerschutz bestehen soll. Das war vor etwa drei oder vier Jahren. Selbstverständlich kann man jede Frage - hier im Zuge der Entwicklung auf den Finanzmärkten - wieder aufnehmen und noch einmal prüfen.

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