Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-23
Wortprotokoll
Dieses Gesetz behebt langjährige Mängel im System des schweizerischen Nachrichtendienstes. Diese Mängel in der Zusammenarbeit der beiden zivilen Nachrichtendienste wurden von der Geschäftsprüfungsdelegation seit Längerem festgestellt, auch bemängelt und auch kritisiert. Sie sollen nun heute mit diesem Gesetz behoben werden.
Die Tätigkeit der beiden Dienste überschneidet sich in einzelnen Bereichen; einerseits liegt das sicher in der Natur der Sache, andererseits ist das aber auch durch die gesetzlichen Aufgabenbeschreibungen begründet. Äussere und innere Sicherheit sind nicht immer messerscharf zu trennen. Festzuhalten ist auch, dass die Tätigkeit des Strategischen Nachrichtendienstes zu einem beträchtlichen Teil Aktivitäten im Inland voraussetzt, während der Aufgabenbereich des Dienstes für Analyse und Prävention auch Auslandkontakte voraussetzt. Die Unterstellung der zivilen Nachrichtendienste unter ein Departement - in diesem Falle jetzt unter das VBS - ist eine anspruchsvolle Aufgabe, dessen sind wir uns bewusst; wir können durchaus Herrn Müller zustimmen, dass die Zusammenlegung allein noch nicht die Qualität hebt. Es sind hier Anstrengungen nötig, um auch die Qualität dieser Dienste zu sichern oder noch zu verbessern.
Wenn Herr Daguet gesagt hat, dass in der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates dieses Geschäft keine hohen Wellen geworfen habe, dann hat er Recht. Allerdings war ich über eine Formulierung doch etwas irritiert, und zwar über die Begrifflichkeit in Artikel 3 Absatz 3. Dort haben wir zwei unterschiedliche Begriffe in ein und derselben Sache. Der Entwurf der Kommission des Ständerates sah dort den "militärischen Nachrichtendienst" vor. Der Bundesrat hat dann den "Nachrichtendienst der Armee" als Begriff gewählt, und der Ständerat hat diesen Begriff übernommen. Auf meine Frage, ob da ein Unterschied auszumachen sei, hat man mir gesagt, eigentlich nicht, aber der militärische Nachrichtendienst sei ein Teil des Nachrichtendienstes der Armee. Insofern gilt im Gesetz der Begriff "Nachrichtendienst der Armee", obwohl es dann offenbar im Alltag auch noch den militärischen Nachrichtendienst gibt. Ich möchte Herrn Bundesrat Schmid auffordern, zu dieser Thematik Stellung zu nehmen.
Die SVP-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Allerdings, und das sei hier ganz klar vermerkt, gehen wir nicht davon aus, dass damit das Fundament für ein grosses, umfassendes Sicherheitsdepartement gelegt wird. Hier wären wir sehr zurückhaltend und äusserst skeptisch. Wir gehen davon aus, dass das eine rein formale, arbeitstechnische Angelegenheit ist und keine Basis, keine Grundlage und kein Fundament sein darf für die Schaffung eines umfassenden Sicherheitsdepartementes. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir in der grossen Mehrheit diesem Gesetz zu.