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Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-09-23

Wortprotokoll

Ich spreche hier ausschliesslich zur Frage: Das Postulat 07.3550 betreffend Verfassungsmässigkeit der inneren Einsätze abschreiben oder nicht abschreiben? Ich spreche hier im Namen einer starken Minderheit. Der Entscheid in der SiK-NR fiel, wie bereits Kollege Lumengo erwähnt hat, mit 9 zu 9 Stimmen und Stichentscheid des Kommissionspräsidenten.

Der Bundesrat hatte von der SiK-NR die Aufgabe gefasst, die Verfassungsmässigkeit all der inneren Armee-Einsätze zu prüfen. Allein ein Blick auf die wissenschaftlichen Referenzen des Bundesrates zeigt, dass er diese Aufgabe höchst ungenügend gelöst hat. Der Bundesrat zitiert in seinem Bericht keinen einzigen der Staatsrechtler, die sich in letzter Zeit kritisch geäussert haben. Einen dieser Kritiker, Markus Mohler, Lehrbeauftragter für öffentliches Recht, speziell Sicherheits- und Polizeirecht an der Universität Basel und ehemaliger Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, möchte ich kurz zitieren. Unter der Überschrift "Verfassungsrechtliche Fragen zur 'Raumsicherung'. Fehlen klarer gesetzlicher Grundlagen und begriffliche Unschärfen" kritisierte Mohler in der "NZZ" vom 8. August dieses Jahres unter anderem den Vorsteher des VBS für seine Aussage, "das 'Verfassungs-Wording' sei gar nicht in der Lage, die Unterscheidung zwischen Frieden und Nicht-Frieden zu machen". Weiter hielt Mohler fest: "Eine schleichende Zentralisierung, Militarisierung und 'Privatisierung' von Polizeiaufgaben bzw. von deren Erfüllung ist unübersehbar." Und er monierte einen Widerspruch zwischen den laufenden Entwicklungen und den geltenden Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen. Der Schlusssatz von Mohlers Text lautet: "Die Kontakte ('Plattform') zwischen VBS und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren können weder rechtliche Erlasse noch demokratische Entscheide ersetzen."

Tatsächlich lässt Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung solche Armee-Einsätze zur "Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit" und bei der "Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen" zu. Niemand wird hier behaupten, dass die innere Sicherheit unseres Landes heute schwerwiegend bedroht sei. Es ist auch fraglich, ob sich unser Land in einer ausserordentlichen Lage befindet. Mindestens ist die Frage, ob dies beispielsweise bezüglich der Bewachung der Botschaften im Sinne der Verfassung zutrifft, genauer zu prüfen.

Es gibt eine weitere verfassungsrechtliche Frage, die der Bundesrat nicht beantwortet. In der "NZZ am Sonntag" wurde diese Frage einmal mit "Warum soll jemand gezwungen werden, das WEF zu bewachen?" übertitelt. Allgemein gilt, dass sich die Wehrpflicht nur begründen lässt, wenn es um die Gefährdung der Existenz eines Gemeinwesens geht, beispielsweise durch einen militärischen Angriff oder eine verheerende Katastrophe. Um die Existenz des Gemeinwesens geht es aber weder beim WEF noch bei der Euro 2008.

Wie schon gesagt: Die Sicherheitspolitische Kommission hat nach einem "9 zu 9 Stimmen"-Entscheid beschlossen, das Postulat abzuschreiben. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, dieses Postulat nicht abzuschreiben. Die Frage, ob und wieweit die inneren Einsätze verfassungsmässig sind, ist weiterhin nicht beantwortet.