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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2008-09-24

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 21. Februar 2008 eingehend mit der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo auseinandergesetzt. Im Anschluss an diese Diskussion hat die Kommission noch ein Hearing mit der Auslandschweizerorganisation durchgeführt, um sich über die Probleme bei der Ausübung des passiven und aktiven Wahlrechts informieren zu lassen. Der Initiant verlangt die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer in einer unseren Institutionen optimal entsprechenden Weise zunächst im Ständerat und dann auch im Nationalrat vertreten sind. Knapp, mit 9 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten, beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Forderung des Initianten betrifft das passive Wahlrecht der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer. Dieses besteht bereits seit der Gründung des Bundesstaates, indem sich im Ausland lebende Personen mit Schweizer Pass in den Nationalrat wählen lassen können. Auf Bundesebene sind Auslandschweizerinnen und -schweizer den in der Schweiz wohnhaften Landsleuten somit rechtlich gleichgestellt.

Für die Beteiligung an Wahlen in den Ständerat gilt das kantonale Recht. Die Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in elf Kantonen wahlberechtigt. Wollte man nun zum Beispiel den Auslandschweizerinnen und -schweizern zwei Sitze im Ständerat zugestehen, wie dies der Initiant vorschlägt, dann müsste für die Auslandschweizer ein eigener Wahlkreis gebildet werden. Die Schaffung eines Wahlkreises Auslandschweiz wäre auch notwendig, wenn den im Ausland lebenden Landsleuten eine direkte Vertretung mit beispielsweise drei bis vier Mandaten im Nationalrat ermöglicht werden sollte. Somit würden die Auslandschweizer bezüglich des Wahlrechts faktisch gleich behandelt wie die Bürgerinnen und Bürger eines Kantons. Ein Kanton stellt jedoch ein staatliches, aus einem zusammenhängenden Gebiet bestehendes Gebilde in unserem Bundesstaat dar. Es kann nicht mit einer über die ganze Welt verteilten Gruppe von Personen verglichen werden, deren einzige Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie nicht im Heimatland wohnhaft sind. Je nach Wahlheimat treffen die Auslandschweizerinnen und -schweizer ganz unterschiedliche Lebensbedingungen an, was die Bildung eines Wahlkreises nicht nahelegt.

Hingegen ist es der Staatspolitischen Kommission ein Anliegen, dass die im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer ihr aktives Stimm- und Wahlrecht uneingeschränkt wahrnehmen können. Die Kommission hat von Klagen betreffend Mängel bei der Umsetzung des geltenden Rechts Kenntnis genommen. Ob in diesem vom Initianten nicht zur Diskussion gestellten Bereich allenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird die Kommission noch abklären.

Eine starke Kommissionsminderheit würde es begrüssen, wenn die Auslandschweizerinnen und -schweizer als Gruppe in der Bundesversammlung repräsentiert würden. Auch wenn sie an unterschiedlichen Orten auf der Welt leben, würden sie eben doch die spezifischen Erfahrungen eines fernab von der Heimat gelebten Alltags teilen. Die besonderen Lebensbedingungen dieser Personen sollten im Parlament entsprechend zum Ausdruck gebracht werden. Es wäre für die Parlamentsarbeit auch ein Gewinn, wenn vermehrt eine von aussen geprägte Sichtweise eingebracht werden könnte. Erst durch die Schaffung eines eigenen Wahlkreises hätten die Auslandschweizer eine reelle Möglichkeit, Einzug in die Bundesversammlung zu halten.

Wie dargelegt, lehnt die knappe Kommissionsmehrheit mit Stichentscheid des Präsidenten die parlamentarische Initiative ab. Selbst wenn mehrheitlich grosse Sympathien für dieses Anliegen der Auslandschweizer besteht, ist darauf hinzuweisen, dass die Sensibilitäten unter den Auslandschweizern je nach Wohnsitzland sehr unterschiedlich sind und unter den Auslandschweizern auch die ganze Palette an politischen Positionen zwischen ganz rechts und ganz links zu finden sind. Zudem haben wir im Unterschied zu anderen Ländern die direkte Demokratie. Auslandschweizer können sich daher an allen Abstimmungen beteiligen und damit in der Sache mitentscheiden. Die Kommission ist indes einhellig der Meinung, dass Hürden und Unzulänglichkeiten, welche die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandschweizer teilweise behindern oder gar verunmöglichen, eliminiert werden müssen. So muss E-Voting gefördert werden.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, der Initiative keine Folge zu geben.

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