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Engelberger Edi · Nationalrat · 2008-09-24

Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Das Büro prüfte die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die die Einsetzung einer PUK gemäss den Artikeln 163 bis 171 des Parlamentsgesetzes verlangt, am 15. Februar 2008. Nach der Anhörung des Vertreters der Initianten führte das Büro eine Aussprache über die Frage, ob dem Anliegen der Initianten Folge zu leisten sei. Dabei stützte es sich auf einen Bericht des Sekretariates über die Rechte einer PUK und der GPK und auf die Praxis der eidgenössischen Räte bezüglich der Einsetzung von PUK. Wir diskutierten insbesondere die Fragen, ob zur Beantwortung der in der Initiative gestellten Fragen das Instrument einer PUK unerlässlich sei und ob die aufgeworfenen Fragen überhaupt Gegenstand der Überprüfung durch eine PUK sein könnten. Das Büro nahm auch zur Kenntnis, dass die Rechtmässigkeit der Information der GPK durch die Bundesanwaltschaft eben von GPK und erster Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes kontrovers beurteilt wird. Die diesbezüglichen Untersuchungen der GPK sind noch im Gange.

Die Mehrheit des Büros ist der Meinung, dass die Einsetzung einer PUK nicht erforderlich ist. Eine PUK würde zu Doppelspurigkeiten führen und hätte zudem erhebliche zusätzliche Kosten zur Folge. Die Mehrheit weist auf die bisherige konstant restriktive Praxis des Büros hin, das es in mehreren ähnlichen Fällen ablehnte, eine PUK einzusetzen, wenn das angestrebte Ziel mit weniger weit gehenden Mitteln ebenfalls erreicht werden konnte. Die Mehrheit verweist auch auf die im Parlament durchgeführte Sonderdebatte, bei der diese Angelegenheit ausführlich diskutiert werden konnte. Die Mehrheit nimmt zur Kenntnis, dass die GPK alles daransetzen wird, in dieser Angelegenheit Klarheit und Transparenz zu schaffen. Sie erachtet deshalb die Einsetzung einer PUK als nicht nötig.

Die Minderheit wurde hier von Herrn Baader vertreten, ich kann mich relativ kurz halten. Sie verweist auf die widersprüchlichen Meinungen von GPK und Bundesstrafgericht. Die Frage der Rechtmässigkeit der Informationsweitergabe durch die Bundesanwaltschaft müsse durch ein unabhängiges Organ geprüft und beantwortet werden. Herr Baader hat es bei seiner Beurteilung auch gesagt: Die Untersuchungen der GPK sind noch im Gange. Für die Minderheit geht es um staatspolitisch bedeutende Fragen, für deren Beantwortung eine PUK das einzig richtige Instrument sei. Die Mehrheit des Büros ist nicht dieser Ansicht. Sie ist der Auffassung, dass die Rechtmässigkeit in diesem Sinne gegeben ist oder gegeben sein kann.

Das Büro beantragt mit 9 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.