Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-25
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative bezweckt, dass für den Familiennachzug von Personen aus bestimmten Ländern zwingend DNA-Profile zur Feststellung von Abstammung und Identität erstellt werden.
Es ist unbestritten, dass es beim Familiennachzug zu Missbräuchen kommt. Sonst wäre es ja nicht bereits heute möglich, in Zweifelsfällen einen DNA-Test zu verlangen. Wie der Weisung des Bundesamtes für Migration vom 1. Dezember 2005 zu entnehmen ist, ist die Praxis beim Inland- und beim Auslandverfahren nicht einheitlich. Es fehlen klare Kriterien für die Frage, wann und in welchem Umfang eine Prüfung der Dokumente zu erfolgen hat und wann ein DNA-Test [PAGE 1352] angeordnet werden kann. Wenn ein DNA-Test für obligatorisch erklärt würde, würde eine klare Grundlage für solche Entscheide geschaffen.
Ein weiteres Problem stellt der Umstand dar, dass es in verschiedenen Ländern relativ einfach ist, Dokumente, die falsche Angaben beurkunden, zu kaufen. Damit gibt auch die Feststellung der Echtheit eines Dokumentes keine Garantie dafür, dass ein Kind tatsächlich das Kind der Mutter ist, welche den Familiennachzug verlangt. Hinzu kommt, dass verschiedene Schweizer Auslandvertretungen die bestehenden Bestimmungen unterschiedlich handhaben. Deshalb ist es sinnvoll, festzulegen, bei welchen Ländern ein DNA-Test obligatorisch ist. Dass im Übrigen auch den Angaben der Schweizer Auslandvertretungen nicht immer Glauben geschenkt werden darf, wird daraus ersichtlich, dass beispielsweise im Fall Pakistan die schweizerische Auslandvertretung in Fälle von Visa-Fälschungen involviert war.
In Kosovo, das ist ein weiteres Beispiel, war oder ist die Lage besonders speziell. Zwar wurde Kosovo von der Schweiz als eigener Staat anerkannt. Bis dato war es aber so, dass die Unmik, die Uno-Behörde, für die Ausstellung von Dokumenten zuständig war. Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese Behörde mehr oder weniger alles ausstellt, was verlangt wird. Geschieden und geheiratet wird dort in Rekordzeit, wenn es darum geht, eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu ergattern. Wieso soll dies im Rahmen des Familiennachzuges anders sein?, frage ich Sie. Nachdem für Frau Bundesrätin Calmy-Rey die Uno und somit auch die Uno-Behörde Unmik Heiligenstatus haben, hat sich bisher auch nie jemand getraut, Dokumente aus Kosovo in Zweifel zu ziehen.
Die Beratungen in der Kommission haben ebenfalls ergeben, dass auch die Verwaltung bestätigt, dass Gesuche um Familiennachzug zurückgezogen werden, sobald die Aufforderung ergeht, einen DNA-Test zu machen. Die Verwaltung bestätigt auch, dass mit den DNA-Tests das Verfahren durchaus beschleunigt wird, da aufwendige Dokumentenüberprüfungen wegfallen. Interessanterweise hält die Verwaltung auch fest, dass es Gesuchsteller gebe, die sich mit der Durchführung von Tests einverstanden erklärten, aber plötzlich nur noch einen DNA-Test für drei Kinder durchführen liessen, obwohl das Gesuch ursprünglich den Nachzug von vier Kindern beinhaltete. Es ist bereits heute so, dass Gesuche beim Verlangen eines DNA-Tests zurückgezogen werden, weshalb es logischerweise statistisch gesehen auch keine genauen Zahlen gibt, wie viele negative Entscheide es aufgrund von DNA-Tests gegeben hat. Logischerweise ziehen Missbraucher ihr Gesuch heute zurück, wenn ein Test verlangt wird, da bekannt ist, dass der DNA-Test eine sichere und zuverlässige Methode ist.
Umso mehr wäre ein Obligatorium für verschiedene Länder angezeigt, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass der Missbrauch hoch ist. Dies würde erstens die Gesuchszahlen reduzieren, was natürlich auch den administrativen Aufwand der Migrationsämter in der Schweiz reduzieren würde, und zweitens würden nur noch Gesuche für tatsächliche Familienangehörige gestellt. Es ist keine allzu grosse Einschränkung. Wer ehrlich ist, hat nichts zu befürchten. Die DNA-Proben könnten nach erfolgtem Test auch vernichtet werden, sodass die Gefahr, dass sie unberechtigterweise in einer Datenbank landen, ausgeschlossen werden kann.
Es ist klar, dass aufgrund des Elends in vielen Ländern dieser Welt der Familiennachzug ein Mittel ist, um diesem Elend zu entfliehen. Ist der Familiennachzug gerechtfertigt, gibt es dagegen nichts einzuwenden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dem so ist, und dafür gibt es heute die Möglichkeit der DNA-Analyse.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.