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Bader Elvira · Nationalrat · 2008-09-25

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-25

Wortprotokoll

Die UREK unseres Rates hat das Anliegen der parlamentarischen Initiative geprüft und stellt fest, dass die Bundesverfassung den Bund zum Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen verpflichtet. Laut dem ersten Satz von Artikel 74 Absatz 2 der Bundesverfassung sollen solche Einwirkungen vermieden werden. Die Vermeidung schädlicher oder lästiger Einwirkungen kommt gemäss den Materialien und den Kommentaren zur Bundesverfassung dem Vorsorgeprinzip gleich. Demnach sind bei Schäden, welche schwere und irreversible Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, Vorsorgemassnahmen zu treffen - auch wenn es für das Eintreten solcher Schäden keinen abschliessenden wissenschaftlichen Nachweis gibt. Das Vorsorgeprinzip ist im Umweltschutzgesetz in verschiedenen Regelungsbereichen näher konkretisiert, z. B. beim Immissionsschutz, bei Stoffen und Organismen, beim Katastrophenschutz, bei Abfällen, beim Bodenschutz usw.

Die Mehrheit der Kommission kommt daher zum Schluss, dass eine ausdrücklichere, nochmalige Verankerung des Vorsorgeprinzips in der Bundesverfassung keinen Mehrwert für die Menschen und die Umwelt bringt und dass das geltende Recht dem Vorsorgeprinzip bereits ausreichend Rechnung trägt. Ist Handlungsbedarf vorhanden? Das prüfen wir in der ersten Phase einer parlamentarischen Initiative. Die Mehrheit ist ganz klar der Meinung, dass das hier nicht der Fall ist.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit einem Stimmenverhältnis von 16 zu 5 bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Zisyadis keine Folge zu geben.

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