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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-09-25

Wortprotokoll

Ich bedanke mich bei der Kommission für die Berichterstattung und dafür, dass sie Ihnen beantragt, mindestens eine Differenz zum Ständerat auszumerzen. Wir sind froh, wenn Sie bei Artikel 4 dem Antrag Ihrer Kommission folgen. Tatsächlich ist die Linie, die sie verfolgt hat, dieselbe, die auch der Ständerat beschlossen hat. Es geht hier lediglich um eine konzisere Formulierung des Ständerates, die dem Anliegen gerecht wird, es nochmals einengt und somit weniger unnötigen Interpretationsspielraum lässt.

Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 4 dem Antrag der Kommission und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Viel mehr Diskussion hat sich zu Artikel 8a ergeben. Als ich das Protokoll las, sah ich: Es war fast so etwas wie ein Grabenkampf um den Bestand der Armee, um grundsätzliche Sicherheitsfragen, die an diesem Artikel 8a entbrannten. Und da staune ich schon ein wenig. Der Zivildienst respektive der Faktor ist wirklich das falsche Objekt, wenn Sie eine grundsätzliche Diskussion über die Bestände der Armee führen wollen. Artikel 8a, wie er von Ihnen in der ersten Lesung beschlossen worden ist, ist aus unserer Sicht unnötig. Ich verstehe, dass Sie sagen: Es ist ein Notfallszenario, auf das man zurückgreifen könnte, wenn die Bestände der Armee über drei Jahre wirklich massiv reduziert wären. Aber ich glaube, es ist auch allen klar, dass das ein Notfallszenario ist, das effektiv kaum eintreten dürfte.

1. Wenn sich die Bestände der Armee über Dauer verringern würden, dann wäre es so oder so Aufgabe des Parlamentes, zu überlegen: Was ist zu tun? Und der Zivildienst würde wohl kaum als Hilfsmittel dienen, um auf die rückläufigen Bestände der Armee einzuwirken.

2. Wenn Sie gestützt auf Artikel 8a operieren würden, würden Sie andere Massnahmen ja ausschliessen. Auch das wäre wohl kaum die richtige Antwort auf eine solche Situation.

Der einzige Vorteil, den meines Erachtens dieser Artikel 8a deshalb brächte, wäre, dass mit einer Verordnung der Bundesversammlung ein schnelleres Verfahren als mit einer ordentlichen Gesetzesrevision verbunden wäre, weil für eine Verordnungsanpassung keine Referendumsfrist abgewartet werden muss. Wenn ich dem aber entgegensetze, dass Sie zuerst einen Beobachtungszeitraum von drei Jahren zu berücksichtigen hätten, bevor Sie tätig werden könnten, so stelle ich fest, dass dieser Zeitgewinn von drei Monaten Referendumsfrist wohl kein effektiver Zeitgewinn ist. Mein Fazit ist deshalb: Mit dem Verzicht auf Artikel 8a wahrt das Parlament seine Handlungsfreiheit, und zwar vollumfänglich, und die Armee wird dadurch keineswegs geschwächt. Sie verzichten aber auf einen Artikel, der Schwächen hat und Angriffsflächen bietet.

Die Schwäche dieses Artikels, das haben wir Ihnen auch schon im Vorfeld dargelegt, ist, dass die grosse Gefahr besteht, dass seine Anwendung nicht völkerrechtskonform ist. Sie wissen, dass der Faktor 1,8 vonseiten des EJPD als völkerrechtswidrig taxiert wird, weil er gegen das Diskriminierungsverbot der EMRK und des Uno-Paktes II verstossen dürfte. Ein zweites Argument lautet: Wenn Sie sagen, dass der Faktor 1,5 richtig sei und dass sich daran der Tatbeweis messe, und Sie trotzdem die Tür offen lassen, indem Sie sagen, dass auch ein Faktor 1,8 richtig wäre und den Tatbeweis ausdrücken würde, widersprechen Sie sich. Wenn Sie sagen, dass der Faktor 1,5 richtig sei, dann ist er richtig. Dann können Sie nicht gleichzeitig sagen, dass für einen anderen Fall, nämlich für den Fall reduzierter Armeebestände, der gleiche Faktor dann plötzlich falsch sei.

So bietet der Artikel von der Struktur des Tatbeweises her eine grosse Angriffsfläche. Deshalb sind wir überzeugt: Wenn Sie auf diesen Artikel 8a verzichten, lassen Sie sich die Handlungsfreiheit, Sie gewinnen aber tatsächlich an Qualität bei Artikel 8, wo Sie damit auch zum Ausdruck bringen, dass der Faktor 1,5 richtig ist und bleibt. Wenn wir in der Armee über eine längere Dauer zu tiefe Bestände haben, dann sind so oder so Massnahmen zu treffen. Aber die Lösung ist wohl kaum beim Zivildienst zu finden.

Ich bitte Sie daher, bei Artikel 8a Bundesrat und Ständerat zu folgen und diesen Artikel zu streichen.

Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-09-25 | Lexipedia | Lexipedia