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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2008-09-25

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

Ich verlange mit meiner parlamentarischen Initiative die Erschliessung einer neuen Finanzquelle für die Sozialwerke: eine Abgabe auf Dividenden zur Mitfinanzierung der AHV, der IV und der EO. Der Beitrag, die Abgabe soll genau dem Satz entsprechen, der den Arbeitnehmerinnen und -nehmern von ihrem Lohn abgezogen wird, also 5,05 Prozent.

Ich möchte diese Initiative wie folgt begründen: Auf die Geschichte der Sozialwerke zurückblickend, stellen wir fest, dass während den ersten Jahrzehnten ausschliesslich das Arbeitseinkommen, also die Lohnprozente, zur Finanzierung der Sozialwerke beigezogen wurde. Später kamen einige Steueranteile dazu, zum Beispiel Mehrwert- und Tabaksteuer sowie Spielbankenabgabe. Das sind aber doch eher nebensächliche Einnahmen; der Hauptanteil kommt immer noch aus dem Arbeitseinkommen. Nie beigezogen worden sind die Einkommen aus Kapitalbesitz. Das war so lange verständlich, als dieses Einkommen aus Kapitalbesitz, also in erster Linie die Dividenden, im Vergleich zur Lohnsumme unbedeutend war. Noch in den frühen Achtzigerjahren betrug zum Beispiel die Gesamtsumme der ausbezahlten Dividenden in der Schweiz nur gerade 1 Prozent der Lohnsumme. Heute hat sich das grundlegend geändert. Heute werden jährlich ungefähr 50 bis 60 Milliarden Franken an Dividenden ausgeschüttet, und das entspricht einem Fünftel des gesamten Lohneinkommens.

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50 bis 60 Milliarden Franken - das ist keine Bagatelle mehr, sondern das ist eine relevante Grösse. Wenn man davon 5 Prozent abziehen würde, wie ich das vorschlage, dann ergäben sich für die Sozialwerke jährliche Einnahmen im Umfang von ungefähr 3 Milliarden Franken. Das wiederum entspricht einem Mehrwertsteuer- oder einem Lohnprozent. Oder anders gesagt: Wenn man auf diese jährlich 3 Milliarden Franken zurückgreifen könnte, dann wäre der zusätzliche Finanzierungsbedarf der Sozialwerke auf Jahrzehnte hinaus gedeckt und gesichert. Eine Zusatzfinanzierung für die Sozialwerke ist notwendig, das wissen Sie alle: Bei den einen Sozialwerken wie der IV früher, sogar akut - darum gibt es hier ja schon eine Zusatzfinanzierungsvorlage, die vors Volk kommt -; bei den anderen Sozialwerken wie der AHV wird das erst später der Fall sein, in zehn oder fünfzehn Jahren. Aber wir wissen, dass ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf auf die AHV zukommt.

Die Frage, woher die Zusatzeinnahmen kommen sollen, wo sie beschafft werden können, stellt sich also sowieso, unabhängig von dieser parlamentarischen Initiative. Und die Antworten auf diese Frage sind relativ einfach. Nehmen wir weitere Einkünfte aus dem Arbeitseinkommen, durch Erhöhung der Lohnabgaben? Nehmen wir die Zusatzeinnahmen bei der Mehrwertsteuer, durch Erhöhung der Mehrwertsteuer? Ich finde: Nein, beides ist keine gute Lösung. Wir sollten die Arbeit nicht zusätzlich belasten, und wir sollten auch den Konsum nicht zusätzlich belasten, wenigstens so lange nicht, wie es eben eine dritte Möglichkeit gibt, nämlich das Beiziehen des Kapitaleinkommens, der Dividenden.

Die Dividenden sind ein ausgesprochen privilegiertes Einkommen, ein doppelt privilegiertes Einkommen. Man muss darauf nicht nur keine Sozialabgaben entrichten, sondern sie werden je länger, je mehr auch nicht mehr voll besteuert, sondern nur noch zur Hälfte. Wir haben ja gerade in diesem Jahr auf Bundesebene die Teilbesteuerung eingeführt; in vielen Kantonen ist sie schon lange eine Realität. Ein doppeltes Privileg - keine Sozialabgaben, nur noch die Hälfte der Besteuerung - geht meines Erachtens eindeutig zu weit. Die Privilegierung ist unverständlich und muss korrigiert werden. Sie kann durch die Einführung der Solidaritätsabgabe, die meine parlamentarische Initiative verlangt, korrigiert werden.

Ich bitte Sie, ihr Folge zu geben.