Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2008-09-30
Wortprotokoll
Dieser Minderheitsantrag betrifft einen der Kernartikel des Kulturförderungsgesetzes, dessen Ausgestaltung für den Ausgang der Schlussabstimmung mitentscheidend sein könnte.
Mit dieser Formulierung sind nämlich die sogenannten Leuchttürme gemeint, über die die Kommission wiederholt und ausführlich diskutiert hat. Die Begriffe "Leuchttürme" oder "Kompetenzzentren" wurden wiederholt synonym verwendet, unter anderem, weil die Leuchtturm-Diskussion zu einem Reizthema geworden war und man sie dann etwas verdeckt unter dem Thema der Kompetenzzentren wieder eingeführt hat. Die Mehrheit der Kommission versteht unter diesen Kompetenzzentren Kulturprojekte oder -institutionen von nationaler oder internationaler Bedeutung, die eine langfristige Mitfinanzierung seitens des Bundes verdienen. Die Kantone selbst denken an fünf bis sechs solcher "Leuchttürme" für die ganze Schweiz. Die Kantone konnten sich an den Verhandlungen der Erziehungsdirektorinnenkonferenz auf die Anzahl "Leuchttürme" einigen. Sie wollten aber nicht präjudizierend sein und in die Parlamentsdebatte eingreifen, eben wegen des Konfliktpotenzials, das hier drin steckt. Deswegen wurden die Kompetenzzentren, die sie präferieren, nicht öffentlich gemacht und waren auch uns Kommissionsmitgliedern nicht bekannt.
Was wir aber wissen, und dazu hat sich Herr Bundespräsident Couchepin in der Kommission ebenfalls mehrmals geäussert, ist, dass "Leuchttürme", so wie sie eben verstanden werden, ein Budget von 20 bis 130 Millionen Franken pro Jahr haben. Es lohnt sich deshalb, sich mögliche finanzielle Konsequenzen vor Augen zu führen, die sich aus der Aufnahme einer solchen Bestimmung, wie die Minderheit sie will, ins Kulturförderungsgesetz ergeben.
Ich bin gar nicht unglücklich darüber, dass Herr Schenk selbst das Opernhaus genannt hat. Denn gerade das Opernhaus Zürich ist ein gutes Beispiel, um sich die finanziellen Konsequenzen konkret vor Augen zu führen: Das Opernhaus Zürich hat ein jährliches Budget von ungefähr 120 Millionen Franken. Wenn es ein "Leuchtturm" wäre, so bekäme es schätzungsweise 4 bis 5 Millionen Franken. Das wären mehr als 10 Prozent des jährlichen Bundesbudgets. Es wäre die Aufgabe des Bundes festzulegen, welcher Betrag welchen Kompetenzzentren zugesprochen würde, aber nichtsdestotrotz illustriert das die ganze Problematik.
Es gibt Argumente und Gegenargumente zum Schlagwort "Kompetenzzentren mit nationaler und internationaler Ausstrahlung". Dieses Schlagwort ist genau eines der Definitionskriterien, das die Erziehungsdirektorenkonferenz für die sogenannten Leuchttürme festgelegt hat, um sie im Hinblick auf die Auswahl der Willkür zu entziehen. Städte und Kantone begrüssen natürlich die Verankerung von solchen Kompetenzzentren und erarbeiteten deswegen auch einen Kriterienkatalog für die Selektion. Da wiederum gibt es einen klaren Widerspruch: Es ist mir bewusst, dass Herr Schenk mit seinem Minderheitsantrag nicht nur diese "Leuchttürme" meint, sondern er hat beispielsweise auch volkstümliche Verbände erwähnt. Diese spielen aber in einer ganz anderen Kategorie und könnten genau unter diesem Hut gerade nicht subsumiert werden.
Die Mehrheit der Kommission lehnt diese Art von Kompetenzzentren, die sich an die "Leuchttürme" anlehnt, ab. Zu den wichtigsten genannten Gegenargumenten gehört, dass die Auswahl der "Leuchttürme" ein riesiges Konfliktpotenzial beinhaltet, dass es im Hinblick auf die Verteilung der Gelder in der Kulturförderung, wie sie heute geschieht, schwerwiegende finanzielle Konsequenzen hätte und dass es zu einer schwergewichtigen Verschiebung hin zur Finanzierung der sogenannt elitären Kultur führen würde. Das ist genau das, was Herr Schenk auch nicht möchte.
Noch eine kleine Randbemerkung zur Abstimmung: Die Kommission hat den Minderheitsantrag mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen recht deutlich abgelehnt.