Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-01
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit der Kommission für Rechtsfragen beantrage ich Ihnen, auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität von Toni Brunner nicht einzutreten.
Artikel 17 des Parlamentsgesetzes regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit überhaupt gegen ein Mitglied des Parlamentes ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität durchgeführt werden kann. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 bedarf ein solches Aufhebungsverfahren einer strafrechtlichen Beschuldigung. Weiter bedarf es eines konkreten Antrages des Staatsanwaltes oder - wie hier - eines ausserordentlichen Bundesanwaltes. Beides fehlt heute.
Es ist zuerst die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Aufhebungsverfahren konkret zu prüfen. Das ist bis heute nicht geschehen. Wir mussten in der Kommission für Rechtsfragen feststellen, dass im Ermittlungsverfahren, das der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu eingeleitet hatte, Nationalrat Brunner nur als Auskunftsperson vorgeladen war. Die Anhörung fand am 15. April 2008 statt. Über den weiteren Gang des Verfahrens und insbesondere über seine Stellung im Verfahren hat Nationalrat Brunner erst wieder eine Nachricht erhalten, als ihm eine Kopie des fraglichen Briefes des ausserordentlichen Staatsanwaltes vom 6. Mai 2008 an den Nationalratspräsidenten zugestellt wurde. Aus diesem Brief, der nicht einmal an Nationalrat Toni Brunner direkt gerichtet war, geht klar hervor, dass der ausserordentliche Staatsanwalt nur ein Ermittlungsverfahren nach Artikel 101 der Bundesstrafprozessordnung eröffnet hat. Bezüglich der Person von Nationalrat Toni Brunner fehlt aber eine verfahrensrechtliche Stellungnahme. Insbesondere fehlt eine konkrete Beschuldigung von Nationalrat Toni Brunner. Aus diesen formellen Gründen bitten wir Sie, nicht auf das Gesuch einzutreten.
Im Weiteren muss ich als Sprecher der Minderheit festhalten, dass der Staatsanwalt die Anwürfe, wonach Nationalrat Toni Brunner allenfalls eine Amtsgeheimnisverletzung hätte begangen haben können, lediglich in einem Brief festhält. Ein solcher vager Hinweis würde wohl auf alle 200 Parlamentarier in diesem Saal zutreffen. Jeder könnte allenfalls einmal ein potenzieller Amtsgeheimnisverletzer sein. Wollen Sie nun die Immunität von uns allen aufheben? Wenn wir nur schon die Tatsache betrachten, dass der Brief des ausserordentlichen Staatsanwaltes Cornu bereits kurz nach der Beratung in der Kommission für Rechtsfragen mehr oder weniger integral in der "NZZ am Sonntag" abgedruckt worden ist, sehen wir, dass man eigentlich präventiv die Immunität sämtlicher Mitglieder der Kommission für Rechtsfragen aufheben müsste.
Der Staatsanwalt hat nicht hinreichend begründet, wieso Nationalrat Brunner konkret eine Amtsgeheimnisverletzung begangen haben soll. Nicht einmal ein Anfangsverdacht ist hinreichend belegt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kommission für Rechtsfragen - dies ist ein wichtiger Aspekt - keinen Einblick in die Akten nehmen konnte, um sich ein Bild von den lediglich in einem Brief festgehaltenen und im Konjunktiv abgefassten Anwürfen zu machen.
Die Richtlinien für die Auslegung und Handhabung der parlamentarischen Immunität, "Kriterien für den materiellen Entscheid", halten fest: "Es gestattet den eidgenössischen Räten, sich ein summarisches Urteil über die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens zu bilden. Eine strafbare Handlung muss ernsthaft infrage stehen, und es sind ausreichende Anhaltspunkte dafür namhaft zu machen." Im Kommentar dazu steht: "Diese Beurteilung hat sich zunächst an den Angaben der antragstellenden Straf- oder Untersuchungsbehörde zu orientieren, wobei die vorhandenen Akten beizuziehen und von der antragstellenden Behörde herauszugeben sind." Die Kommission für Rechtsfragen hat in ihrer Mehrheit allerdings entschieden, die Akten nicht beizuziehen. Somit konnte sich die Kommission auch kein Bild davon machen, ob die im Brief erhobenen Anwürfe des ausserordentlichen Staatsanwaltes, welche zudem schwammig formuliert sind, überhaupt zutreffen. Die Kommission für Rechtsfragen will offensichtlich ohne Kenntnis der Akten die Immunität eines Parlamentariers aufheben. Ein solches Vorgehen widerspricht jedem rechtsstaatlichen Verhalten. Ohne Aktenkenntnis urteilt man nicht. Aber offensichtlich geht es der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen um etwas anderes: Es geht um eine politische Abrechnung mit dem Präsidenten der SVP Schweiz. Dazu benutzt man das Mittel der Strafverfolgung, weshalb man auch gar keine Akteneinsicht fordert, da es sich hier nicht um einen juristischen, sondern um einen rein politischen Entscheid handelt.
Nach dem Gesagten steht fest, dass es auch aus materieller Sicht keinen Grund gibt, die Immunität von Nationalrat Brunner aufzuheben. Wer dies trotzdem tut, der tut es nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen. Ich jedenfalls bin nicht gegen die Aufhebung der Immunität von Toni Brunner, weil er mein Parteikollege ist, sondern weil ich die Akten nicht einsehen und der Staatsanwalt keinen konkreten Tatverdacht belegen konnte.
Ich bitte Sie deshalb, auf das Gesuch nicht einzutreten. Treten Sie trotzdem ein, bitte ich Sie, es abzulehnen.