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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-10-01

Wortprotokoll

Es geht um zwei Dinge: Das eine ist die Frage des Präsidiums, das andere ist die Frage der Genehmigung der Statuten. Für die Genehmigung der Statuten ist der Bundesrat zuständig. Aber für die Aufsicht betreffend Präsidium und Verwaltungsrat ist die Elcom zuständig. Wir müssen hier also auf zwei Schienen fahren, wie es das Gesetz vorsieht. Ich halte einfach fest: Die Statuten sind bis heute durch den Bundesrat nicht genehmigt, und zwar ist dies nicht auf ein Verschulden des Bundesrates zurückzuführen.

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