Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2000-12-12
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-12
Wortprotokoll
Als Mitglied des Initiativkomitees werde ich den Antrag Ménétrey-Savary unterstützen. Gleichzeitig werde ich aber darauf hinwirken, dass diese Initiative nach der Verabschiedung des Heilmittelgesetzes Ende dieser Session zurückgezogen wird, weil die Anliegen - Sie haben das verschiedentlich gehört - zu sehr grossen Teilen erfüllt sind. Diese Initiative hat dank ihrer breiten Abstützung mit über 265 000 Unterschriften einerseits eine breite Debatte ausgelöst über den Umgang mit Arzneimitteln, über die Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Gegenden, über die Verantwortung derjenigen, die Medikamente verschreiben und vertreiben, ja auch über den Beruf der Apothekerin, des Apothekers und über ihre Schwierigkeiten in einer veränderten, technisierten Welt in Bezug auf die Herstellung der Medikamente, aber auch in Bezug auf die verschiedenen Vertriebsmöglichkeiten. Diese Debatte ist dank dieser Initiative in Gang gesetzt worden. Sie wird und sie muss weitergehen.
Anderseits haben wir nicht zuletzt dank dieser Initiative ein Heilmittelgesetz, in dem ganz konkrete Auswirkungen dieser Initiative sichtbar werden: Wir haben ein gutes, kohärentes Konzept für den Arzneimittelmarkt, in dem die Gesundheitsförderung und der Schutz der Patientinnen und Patienten wirklich Vorrang haben vor Anreizen zur Verkaufs- und Konsumförderung. Wir haben darin den verstärkten Schutz der Patientinnen und Patienten und auch die Verantwortung festgehalten, die alle Beteiligten tragen.
Nicht regeln konnten wir im neuen Heilmittelgesetz die vollständige Untersagung des Versandhandels. Wir haben aber dort erreicht, dass der Versandhandel grundsätzlich untersagt und die Beratung in jedem Fall gewährleistet ist. Aber gerade weil der Schutz der Patientinnen und Patienten so konkret garantiert wird, wie das jetzt im Heilmittelgesetz gefasst ist, konnten wir nicht weiter gehen und wollten auch zu grossen Teilen nicht weiter gehen.
Nicht regeln konnten und wollten wir mit der Initiative die Selbstdispensation - das war eine Unterstellung des Kollegen Peter Weigelt. Die Initiative fordert, dass die Betreuung der Patientinnen und Patienten in jedem Fall durch entsprechend qualifizierte Personen zu gewährleisten ist. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass das der Apotheker ist; es ist aber auch möglich - und das liegt in der Kompetenz der Kantone -, dass das in gewissen Fällen der Arzt oder die Ärztin ist. Also kann dem Initiativkomitee nicht unterschoben werden, dass wir hier etwas unterjubeln wollten, was nicht Zweck der Initiative war. Der Zweck der Initiative war, dass der Schutz des Patienten in jedem Fall gewährleistet ist und die persönliche Beratung durch dazu befugte Personen gewährleistet wird. Das haben wir im neuen Heilmittelgesetz sicher festgeschrieben.
Verschiedene Ärzte wollten diese Absicht einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Es wurde sogar mit einer Gegeninitiative der FMH gedroht. In diesem Punkt ist das Initiativkomitee nicht bei allen verstanden worden.
Wie gesagt, ich werde dem Antrag Ménétrey-Savary zustimmen, aber in der Überzeugung, dass wir in verschiedenen Artikeln des Heilmittelgesetzes die berechtigten Anliegen dieser Initiative aufgenommen haben. Ich werde darauf hinwirken, dass die Initiative, die wirklich viel gebracht hat und nötig war, zurückgezogen wird.