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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-10-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt, den Antrag der Minderheit, Kau- und Schnupftabak statt mit 5 Prozent des Kleinhandelspreises wie Feinschnitttabak zu besteuern, abzulehnen.

Warum? Der Konsum von Kautabak ist heute unbedeutend, er beträgt weniger als tausend Kilo pro Jahr. Geschnupft wurden im Jahr 2006 rund 20 Tonnen, im Jahr 2007 "nur" noch 17 Tonnen. Heute wird Schnupftabak mit 50 Rappen pro Kilo belastet, eine 20-Gramm-Dose à 6 Franken also mit 1 Rappen. Der Bundesrat schlägt vor, Schnupftabak neu mit 5 Prozent des Kleinhandelspreises zu belasten, eine 20-Gramm-Dose à 6 Franken also mit 30 Rappen. Würde man dem Antrag der Minderheit zustimmen, stiege die Belastung von 50 Rappen auf 105 Franken je Kilogramm, für eine 20-Gramm-Dose von einem 1 Rappen auf Fr. 2.10. Bei der geringen Bedeutung, die dem Schnupftabak zukommt, erachte ich eine derartige Steuererhöhung als unangemessen. Zu beachten ist auch, dass die meisten EU-Länder und auch unser Nachbarland Deutschland Kau- und Schnupftabak nicht besteuern. Es wäre dann also, wenn man diesem Antrag zustimmt, ein Leichtes, sich diesen Schnupftabak im nahen Ausland zu besorgen.