Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-10-02
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-02
Wortprotokoll
Ich habe einen Eventualantrag eingereicht für den Fall, dass die Minderheit Schneider - gemäss Bundesrat - nicht obsiegen würde, sondern die Mehrheit, die die einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung fordert. Was will ich mit meinem Eventualantrag? Ich habe übrigens gleichzeitig noch eine Motion 08.3603 deponiert; Sie bekommen diese leider nicht zu Gesicht, aber ich werde Ihnen deren Inhalt auch noch kurz darlegen.
Mein Eventualantrag hat zum Ziel, die regionale Erschöpfung mit der EU einzuführen, sofern der Antrag der Mehrheit angenommen wird, und zwar auf Basis der Gegenseitigkeit, auf Basis der Reziprozität. Es muss mit der EU verhandelt werden. In meiner Motion fordere ich den Bundesrat eben auf, dass er mit der EU-Kommission Verhandlungen eingeht mit dem Ziel, ein Abkommen über die gegenseitige regionale Erschöpfung abzuschliessen. Wir haben es in der Botschaft gelesen, wir haben es aufgrund von vier Rechtsgutachten gesehen: Die einseitige regionale Erschöpfung ist WTO-rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar WTO-rechtswidrig, da sie das Meistbegünstigungsprinzip verletzt. Lassen Sie mich zitieren: "Die einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung ist mit aussenhandelspolitischen Risiken verbunden und könnte die Schweiz in Streitbeilegungsverfahren vor der WTO in mögliche Retorsionsmassnahmen verwickeln." Dieses Zitat stammt nicht etwa aus einem der vier Rechtsgutachten, sondern aus der Vernehmlassungsantwort der SP. Auch die CVP sprach sich in ihrer Vernehmlassungsantwort für die regionale Erschöpfung auf der Basis eines Abkommens mit der EU und den EWR-Staaten aus.
Mit meinem Eventualantrag wird einerseits der unbestrittene Absatz 4 von Artikel 9a in der Fassung des Bundesrates kodifiziert. Dieser Absatz ermöglicht Parallelimporte aus allen Ländern, sofern der Patentschutz einer Ware nur untergeordnete Bedeutung hat, und zudem wird die Beweislast umgekehrt. Diesen Grundsatz haben wir bereits bei der letzten Patentgesetzrevision im Kartellgesetz statuiert, und auch Thomas Müller hat ihn in einer Motion 07.3752 gefordert. Andererseits wird der Bundesrat mit meiner Motion aufgefordert, mit der EU und den EWR-Staaten entsprechende Verhandlungen über die Einführung einer gegenseitigen regionalen Erschöpfung aufzunehmen. Der Zeitpunkt ist insofern günstig, als sich die Schweiz mit der EU ohnehin über den Anschluss der Schweiz an die europäische Patentgerichtsbarkeit einigen muss.
Die Schweiz hat kein Interesse daran, gegen Wirtschaftsvölkerrecht und somit gegen das Trips-Abkommen zu verstossen. Im Gegenteil: Wir sind darauf angewiesen, dass wir die Forderungen im Bereich des geistigen Eigentums, die wir gegenüber anderen Staaten und Wirtschaftsräumen sowohl im multilateralen als auch im bilateralen Bereich stellen, auch selber erfüllen. Wir haben es selber in der Hand, ob wir im Bereich des Innovationsschutzes glaubwürdig sind. Ich bitte Sie, diese Glaubwürdigkeit nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Wir streiten uns nun seit Jahren über einen Systemwechsel bei der Erschöpfung im Patentrecht. Aus meiner Sicht liegt die Lösung, die auch völkerrechtskonform wäre, in greifbarer Nähe. Ich bitte Sie also, falls die Mehrheit obsiegt, eine regionale Erschöpfung eingeführt werden soll, dies nicht einseitig zu tun, sondern meinem Eventualantrag zuzustimmen.