Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-02
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Mehrheit. Es ist richtig, die Versichertenkarte ist noch nicht eingeführt. Die Grundlagen dafür sind aber geschaffen, und es kann als gesichert gelten, dass die Versichertenkarte vor der Umsetzung des Erwachsenenschutzes im geänderten Zivilgesetzbuch ausgegeben sein wird. Wenn wir jetzt die Versichertenkarte ins Gesetz aufnehmen, dann sind wir für einmal vorausdenkend und nicht hinterherhinkend.
Die entscheidende Frage für die Patientin oder den Patienten lautet: Wie kann die allfällige Patientenverfügung am ehesten gefunden werden? Dass der Arzt dies abklärt, liegt in der Natur der Sache. Doch wo soll er beginnen? Was genau soll er unternehmen? Mit dem Entwurf des Bundesrates, den wir unterstützen, schränkt man die Recherchen, welche die Ärzte vollziehen müssen, auf eine vernünftige Bandbreite ein. Man darf davon ausgehen, dass nach Einführung der Versichertenkarte in der Bevölkerung rasch bekannt sein wird, dass man darauf die Patientenverfügung eintragen kann. Für alle Betroffenen ist es einfacher, wenn klar ist, dass die Patientenverfügung durch die Versichertenkarte einsehbar ist. Muss die Ärztin oder der Arzt Angehörige konsultieren, dann kann dies unter Umständen eine komplizierte Angelegenheit sein. Angehörige sind bekanntlich nicht in jedem Fall die besten Freunde des Patienten. Eine einheitliche und klare Regelung hilft allen Beteiligten.
Der Ständerat ist dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Thanei abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.