Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-13
Wortprotokoll
Es ist in der Tat so, dass wir im Finanzdepartement - ich kann jetzt nicht für den Bundesrat sprechen - vorhaben, in zwei Etappen in diese Richtung zu gehen. Die jährliche Abrechnung ist tatsächlich eine Vereinfachung für die KMU, und wir meinen auch, es spreche eigentlich sachlich nichts dagegen, eine solche Jahresveranlagung einzuführen.
Es ist eine Vereinfachung für die KMU, aber auch für die Eidgenössische Steuerverwaltung. Wir möchten das aber in zwei Schritten tun - wie Herr Lustenberger richtig sagte, braucht es dann Akontozahlungen usw. -: Zuerst möchten wir die jährliche Abrechnung für diejenigen Steuerpflichtigen einführen, die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen. Später möchten wir das für alle ermöglichen. Den Grund, warum wir das jetzt noch gar nicht für alle tun können, hat Herr Lustenberger selber genannt: Wir sind EDV-mässig nicht dazu in der Lage; das dauert noch einige Jahre.
Wir haben ohnehin vor, Ihnen in etwa zwei Jahren einmal eine kleine Botschaft mit verschiedenen Begradigungen, die im Mehrwertsteuerrecht nötig werden, zu unterbreiten. Dann könnte man auch dieses Element mit hineinnehmen.
Ich habe heute Morgen, unabhängig von Ihrem Votum, die Motion noch einmal angeschaut. Ich kann natürlich den Bundesrat nicht verpflichten; denn er hat beschlossen, Ihnen die Umwandlung in ein Postulat zu beantragen; doch aus der Sicht des Finanzdepartementes würde ich sagen, dass es keine Katastrophe wäre, wenn Sie etwas, das wir ohnehin vorhaben, als Motion überweisen.