Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15
Wortprotokoll
Vor uns liegt die erste, breitangelegte Revision des Militärgesetzes, eines Gesetzes, das seit zwölf Jahren in Kraft ist. Es geht um fünf Hauptpunkte, die revidiert werden sollen.
1. Es geht in Artikel 41 um die Einführung eines Obligatoriums für Ausbildung im Ausland für Milizangehörige.
2. Es geht in Artikel 47 um die Pflicht für militärisches Personal, also für Instruktoren, Ausbildungsdienst und Einsätze im Ausland zu leisten, wo dies sachlich nötig ist.
3. Es gilt in Artikel 67 das Genehmigungsverfahren bei Friedensförderungs- und Assistenzdiensten neu zu regeln.
Diese drei zentralen Änderungen hat der Nationalrat abgelehnt bzw. wesentlich modifiziert. Unsere Sicherheitspolitische Kommission folgt in diesen drei Punkten ohne Gegenantrag und ohne Minderheitsantrag dem Entwurf des Bundesrates. Die beiden weiteren Punkte waren auch im Nationalrat unbestritten:
4. Die Regelung über gewerbliche Tätigkeiten der Militärverwaltung in Artikel 148i. [PAGE 541]
5. Der Bundesrat hat eine formell-gesetzliche Grundlage für den Datenschutz bei Informationssystemen mit besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen ausgearbeitet, das neue Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme.
Diese zwei Punkte sind - wie erwähnt - in beiden Räten unbestritten. Unsere Kommission spricht sich dementsprechend einhellig für Eintreten aus sowie für Zustimmung zu beiden Gesetzesvorlagen.
Bevor wir zur Detailberatung kommen, gestatten Sie mir drei Vorbemerkungen:
1. Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat das Geschäft am 24. Juni 2008 beraten - vor der Sommerpause und vor den personellen Wirbelstürmen im VBS. Sie liess sich in dieser Beratung allein von sicherheitspolitischen und in keiner Weise von personellen Überlegungen leiten. Dieser Haltung ist die Sicherheitspolitische Kommission auch heute verpflichtet. Es geht einzig darum, die materielle Grundlage dafür zu schaffen, dass die Armee ihre verfassungsmässigen und sicherheitspolitischen Aufträge erfüllen kann.
2. Wir sind Zweitrat. Ich werde mich daher nur zu den Differenzen zwischen den Beschlüssen des Nationalrates und jenen unserer Kommission äussern. Im Übrigen verweise ich generell auf die Erläuterungen in der Botschaft des Bundesrates, welche wir unterstützen.
3. Die einzige Differenz innerhalb unserer Kommission besteht in einem Nebenpunkt, der den Rückerwerb von nicht mehr benötigten militärischen Bauten und Anlagen betrifft. Es geht um Artikel 130b des Militärgesetzes. Ich werde mich dort zu diesem speziellen Punkt äussern.
Im Namen der Kommission danke ich Ihnen, wenn Sie ebenfalls auf beide Gesetzesvorlagen eintreten und ihnen zustimmen.