Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16
Wortprotokoll
Herr Schwaller, Absatz 3 bezieht sich dann vor allem auf Absatz 1 Buchstabe b. Dort spricht man von Gebühren und Verfügungen. Es ist klar, dass der Bundesrat in Absatz 3 eben genau diese Geschichte festlegen muss. Aber in Absatz 2 steht ganz eindeutig: "Die jährliche Aufsichtsabgabe wird bei den Aufsichtsbehörden erhoben. Die Abgabe bemisst sich nach der Zahl der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen und der Summe der Deckungskapitalien." Da ist kein Spielraum mehr. Wenn es eine Grundabgabe gibt, Herr Schwaller, die nicht nach dem Verursacherprinzip funktioniert, und das Deckungskapital jährlich zunimmt - und es nimmt faktisch zu -, dann haben Sie dort ein Problem. Wissen Sie, wir wissen alle, wie es dann geht, wenn da Gebühren erhoben werden. Da machen wir uns nichts vor; da wird man in der Verwaltung schon irgendwelche Möglichkeiten finden, wie man diese wunderbaren zusätzlichen Einnahmen - weil die Deckungskapitalien schön mit dem Versicherungsmechanismus steigen - verwenden kann. Da habe ich keine Bedenken.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen, der bei der jährlichen Aufsichtsabgabe eigentlich eine wesentliche Verbesserung bringt.