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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier bei der Mehrheit zu bleiben. Für mich ist das Schlüsselwort in diesem Absatz die Unabhängigkeit. Diese Oberaufsichtskommission muss insbesondere unabhängig sein; das ist doch hier das Entscheidende: Sachverstand und Unabhängigkeit. Wenn nun aber vier Mitglieder dieser Oberaufsichtskommission Vertreter der Sozialpartner sind, dann ist das die Mehrheit oder beinahe die Mehrheit; sieben bis neun Mitglieder umfasst die Gesamtkommission. Vier wären dann bereits bestimmt. Sind Vertreter der Sozialpartner tatsächlich unabhängig? Wer ist Vertreter der Sozialpartner? Schlussendlich kann ja nur der Sozialpartner selber bestimmen, wer Vertreter ist. Folglich ist ein solcher Vertreter bereits eo ipso abhängig. Das geht nicht auf. Tatsächlich ist es schon heikel, dass überhaupt Vertreter in einer unabhängigen Oberaufsichtskommission Einsitz nehmen.

Mit dem Antrag der Mehrheit können wir leben, mit dem Entwurf des Bundesrates in dieser Beziehung ebenfalls - aber bitte nicht die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Gesamtkommission aus Interessenvertretern zusammensetzen!