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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, wieder als von mir selbst ernannter juristischer Praktiker zu sprechen. Der Begriff "guter Ruf" ist etwas, das in der subjektiven Wahrnehmung eines jeden etwas anderes bedeuten kann. Wenn einer - geschäftlich gesehen - ein offensiver Schlingel ist, finden dies die einen furchtbar gut und die anderen verheerend. (Heiterkeit)

Dieser Absatz richtet sich an jemanden, beispielsweise an Stiftungsräte, da es diesen obliegt, die Geschäftsführung zu besorgen. Sie dürften diese dann und nur dann besorgen, wenn kumulativ zwei Sachen erfüllt wären: Es müsste der gute Ruf vorhanden sein, und es müsste die einwandfreie Geschäftstätigkeit der mit dieser Aufgabe zu betrauenden Person gewährleistet sein. Selbstverständlich ist es richtig, das Zweite vorauszusetzen, weil es im Hinblick auf die spätere Tätigkeit eine gewisse Bedeutung hat.

Weil man ja jemanden mit dieser Aufgabe betrauen möchte, muss man sich überlegen, unter welchen Voraussetzungen man den guten Ruf eines Menschen als gegeben oder als nicht gegeben betrachtet. Insbesondere der berufliche Ruf spielt da eine gewisse Rolle. Man sucht also nach Kriterien. Beurteilt werden immer Ereignisse oder Vorfälle und Fakten, die sich in der Vergangenheit ereignet haben. Wir stellen nun fest, dass gerade in der Schweiz - und dies viel stärker als andernorts - der berufliche Ruf weitgehend davon abhängig gemacht wird, was die betreffende Person in der vorangehenden Zeit gemacht hat. Wenn die betreffende Person irgendwo Verluste eingefahren oder sogar Konkurs gemacht hat, hat dies bei uns gleichsam für deren ganzes Leben Gültigkeit, sodass die Person als beruflich gefallen, also als jemand mit einem schlechten Ruf gilt.

Diese Wertung, die eben in unseren Köpfen immer noch eine Rolle spielt, ist in dieser Absolutheit völlig falsch. Wir sind immer mehr darauf angewiesen, dass Menschen bereit sind, Risiken auf sich zu nehmen, auch auf die Gefahr hin, zu fallieren; jeder, der Risiken auf sich nimmt, läuft Gefahr, dass dies passiert. Ein einmaliges "Versagen" stigmatisiert eine Person für ihr ganzes Leben, beispielsweise durch Bestimmungen wie diese, die besagen, dass ein guter Ruf vorhanden sein müsse. Selbstverständlich darf diese Person nicht jemand sein, bei dem man nur den Kopf schüttelt. Aber das Bemühen, zu konkretisieren, was "guter Ruf" heisst, führt zu Beurteilungen, die im Einzelfall fundamental falsch sein können.