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Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich will hier im Rat keine Kommissionssitzung abhalten. Aber die Voten von Herrn David und Frau Forster veranlassen mich zu einer kurzen Entgegnung. Ihre Argumentation findet im Gesetzentwurf keine Grundlage. Artikel 51a legt ganz klar fest, dass das oberste Organ, der Stiftungsrat, "die folgenden, unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben" zu erfüllen hat, wozu eben auch die Überprüfung gehört, ob die Verpflichtungen erfüllt werden können. Gemäss unserem Antrag zu Artikel 52e ist es Aufgabe des Experten für berufliche Vorsorge, zu überprüfen, ob diese Verpflichtung erfüllt ist. Wir kennen doch so viele Aufsichtstätigkeiten, beim Staat, bei der Bankenkommission, bei anderen Organisationen. Wenn jemand überprüft, werden die Kompetenzen nicht vermischt. Es geht um eine Überprüfung, ob sachgerecht gehandelt wird. Wenn dies nicht erfüllt ist, geht es um eine Meldung an den Stiftungsrat und notfalls an die Aufsichtsbehörde. Wer hier von Kompetenzvermischung spricht, der widerspricht nicht nur dem Wortlaut des Entwurfes, sondern er widerspricht auch allen Aufsichtsregeln, die wir in verschiedensten Bereichen, auch in Finanzbereichen kennen.

Nun ein weiteres Wort: Ich glaube, der Bundesrat war sich bewusst, dass jemand diese Kontrolle vornehmen muss. Er hat sie daher der Revisionsstelle zugewiesen. Aber die ist nicht in der Lage dazu. Die Experten sind dafür kompetent, Kollege Schweiger. In den Beratungen der Kommission wurde dies bestätigt. Wenn jemand die Aktivseite nicht überprüfen kann, darf er nicht als Experte arbeiten.

Der grosse Unterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit ist der folgende: Die Minderheit will, dass die Anlagetätigkeit von jemand Aussenstehendem überprüft wird; die Kommissionsmehrheit wünscht nur, dass es jemand tut, stellt es aber ins Belieben des Stiftungsrates. Bei der zentralen Aufgabe der Anlagetätigkeit - ich wiederhole mich bis zur Lästigkeit - geht es um 100 Milliarden Franken, die zwangsgespartes Vermögen der Arbeitnehmer sind. Da braucht es eine Stelle, welche diese Anlagetätigkeit überprüft. Ich sähe uns sonst aufschreien, wenn sich in kommenden Jahren Unglücksfälle ereignen, und uns die Haare raufen: Warum haben wir die Pensionskassen nicht verpflichtet, diese Anlagetätigkeit überprüfen zu lassen? Dieses Haareraufen - zumal die Haare auf meinem Haupt immer spärlicher werden - möchte ich mir ersparen.