Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16
Wortprotokoll
Die Vermeidung von Interessenkonflikten wird neu mit einer Generalklausel auf Gesetzesstufe geregelt, weshalb Artikel 53a entsprechend angepasst wird. Insbesondere kann der bisherige Buchstabe b gestrichen werden. Der Bundesrat wird zu regeln haben, in welchen Fällen zum Beispiel das Parallel Running verboten werden soll; ich habe es einleitend gesagt. Dies ist auch die Antwort auf die Frage von Kollege Leuenberger.